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Alcatel A1 Alpha 20 Benutzerhandbuch Seite 66

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Garantie ................................
Unter die Telefongarantie fallen sämtliche Defekte und
Störungen, die bei normaler Verwendung während
des Garantiezeitraums von 36 Monaten
Kaufdatum (Originalrechnung) entstehen.
Für Akkus
und Zubehörteile, die mit dem Telefon
(2)
verkauft
wurden,
sämtliche Defekte, die während der ersten sechs (24)
Monate
ab Kaufdatum (Originalrechnung) entstehen.
(1)
Bei Telefondefekten, die eine normale Verwendung
verhindern, muss der Händler unverzüglich informiert
und ihm muss das Telefon mit dem Kaufbeleg vorgelegt
werden.
Der Garantiezeitraum kann je nach Land variieren.
(1)
Die Nutzungsdauer wiederaufladbarer Telefonakkus
(2)
hinsichtlich
Gesprächszeit,
und
Gesamtnutzungsdauer
Nutzungsbedingungen
ab. Akkus werden als Verbrauchsteile angesehen.
Laut Spezifikationen erreichen sie während der
ersten sechs Monate nach dem Kauf und bei etwa
200 Ladevorgängen eine optimale Leistung.
besteht
eine
Garantie
Standbyzeit
hängt
von
und
der Netzkonfiguration
129
Falls der Defekt bestätigt wird, wird das Telefon oder
ein Teil davon entweder ersetzt oder repariert. Auf das
reparierte Telefon sowie auf reparierte Zubehörteile
wird eine einmonatige (1) Garantie für den gleichen
Defekt gewährt. Die Reparatur oder der Austausch kann
unter Verwendung instandgesetzter Komponenten mit
ab
(1)
gleichem Funktionsumfang erfolgen.
Diese Garantie ist auf die Kosten für Material und
Arbeit beschränkt.
für
Die Garantie gilt nicht für Defekte am Telefon und/
oder Zubehör, wenn folgende Ursachen vorliegen (ohne
Einschränkung):
1) Nichteinhaltung der Anweisungen zur Verwendung
oder Installation beziehungsweise der technischen
Standards und Sicherheitsstandards, die in der
Region gelten, in der das Telefon verwendet wird
2) Herstellung einer Verbindung mit Geräten, die nicht
von Telekom Austria AG bereitgestellt oder
empfohlen wurden
3) Änderungen oder Reparaturen, die von Personen
durchgeführt wurden, die nicht von Telekom
Austria AG, seinen Geschäftspartnern oder Händlern
autorisiert sind
den
4) Änderungen, Anpassungen oder Modifizierungen
der Software oder Hardware, die von nicht durch
Telekom Austria AG autorisierten Personen
ausgeführt wurden
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