Herunterladen Diese Seite drucken

Froling Turbomatic TMC 28-100 Bedienungsanleitung Seite 12

Werbung

2
2.4.3 Qualifikation des Bedienpersonals
2.4.4 Schutzausrüstung des Bedienpersonals
2.5 Ausführungshinweise
2.5.1 Installation und Genehmigung der Heizungsanlage
Seite 12
B059 02 10
Es ist nur dem geschulten Betreiber gestattet, den Kessel zu bedienen!
Darüber hinaus muss der Bediener die Anweisungen in der Dokumenta-
tion gelesen und verstanden haben.
Bei Zutritt zum Heizraum durch Unbefugte:
Sachschaden und Verletzungen möglich!
Der Betreiber ist beauftragt, unbefugte Personen, insbesondere Kinder, vom
Kessel fernzuhalten
Für persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Vorschriften zur
Unfallverhütung ist zu sorgen!
Bei Bedienung, Inspektion und Reinigung des Kessels:
- Festes Schuhwerk
- Schutzhandschuhe
Es ist generell untersagt, Umbauarbeiten am Kessel durchzuführen und
sicherheitstechnische Ausrüstungen der Anlage zu ändern oder
unwirksam zu machen.
Neben der Bedienungsanleitung und der im Verwenderland geltenden
verbindlichen Vorschriften hinsichtlich Aufstellung und Betrieb der
Kesselanlage sind auch die feuer-, baupolizeilichen und elektrotechni-
schen Auflagen zu beachten!
Der Kessel ist in einer geschlossenen Heizungsanlage zu
betreiben. Der Installation liegen folgende Normen zugrunde:
Geltende Normen:
ÖNORM / DIN EN 12828 Heizungsanlagen in Gebäuden
Jede Heizungsanlage muss genehmigt werden!
Die Errichtung oder der Umbau einer Heizungsanlage ist an die
Aufsichtsbehörde (Überwachungsstelle) zu melden und durch die
Baubehörde zu genehmigen:
- Österreich: bei Baubehörde der Gemeinde / des Magistrates melden
- Deutschland: dem Kaminkehrer / der Baubehörde melden
A C H T U N G
Sicherheit
Ausführungshinweise
§
v

Werbung

loading