Grundlagen für den Einbau
Bitte beachten:
Die Versickerungsanlage kann einer behördli-
chen Genehmigung
bedürfen.
Dieses ist jeweils vor dem Einbau
zu prüfen. Es sind die jeweiligen behördlichen und gesetzlichen
Vorschriften zu beachten und
einzuhalten.
die einschlägigen nationalen und europäischen Normvorschrif-
ten sowie die gültigen Arbeitsblätter der DWA zu
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Montage- und
lnspektionsarbeiten von autorisiertem und qualifiziertem
Fachpersonal ausgeführt
werden,
Studium der Betriebsanleitung ausreichend informiert hat.
Die bestehenden Vorschriften
zur Unfallverhütung sind zu beachten,
insbesondere:
UW „Bauarbeiten"VBG37
0
„Bagger, Lader,
0
UW
Schürfgeräte und Spezialmaschinen
des
Erdbaus"
VBG40
0
4124 Baugruben und
Gräben,
DIN
Verfüllen und Verdichten von Baugruben
Die Dimensionierung erfolgt gemäß dem aktuell gültigen
„Planung,
Arbeitsblatt DWA-A 138
Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswassers
unter Berücksichtigung der Regenspenden aus dem
aktuellen KOSTRA-DWD Atlas des Deutschen
Wetterdienstes."
Um Fehlfunktionen der Anlage zu vermeiden, muss der
kf-Wert des anstehenden Bodens exakt ermittelt werden.
Der Abstand der Versickerungsanlage darf vom Baugruben-
fußpunkt das 1,5 fache der Baugrubentiefe h nicht unter-
schreiten, damit Sickerwasser nicht direkt in den Baugruben-
verfüllbereich
gelangt.
Geringere Abstände sind allenfalls möglich bei Gebäuden
mit
durchgehender,
wasserdruckhaltender Abdichtung;
es ist jeweils eine genaue Prüfung durch einen Fachmann
erforderlich.
Darüber hinaus sind
beachten.
dass sich durch eingehendes
Richtlinien für das
.
Bau und Betrieb von
Jede Versickerungsanlage muss mit einem Notüberlauf
unterhalb der Fallrohranbindung oder einem Überlauf an
die Kanalisation ausgerüstet
sein.
Gemäß ATV-A 138 muss die Mächtigkeit des
sprich der Abstand der Rigolensohle zum Grundwasserspiegel,
bezogen auf den mittleren höchsten Grundwasserstand,
mindestens 1,0m
betragen.
Der Abstand der Versickerungsanlage zu Bäumen muss
mindestens dem zu erwartenden nicht aktuellen Kronen-
durchmesser
entsprechen.
Standsicherheitsnachweis
Rigolen sind unterirdische Bauwerke und müssen deshalb
gegen die dauerhaft einwirkenden Erd- und Verkehrslasten
ausreichend standsicher sein. Die Standsicherheit ist nach
DIN EN
1997,
DIN 1054 und DIN EN 1991 unter Berücksichti-
gung von Teilsicherheitsbeiwerten bzw. Abminderungsfaktoren
nachzuweisen.
Der Standsicherheitsnachweis sowie die genauen Einbau-
bedingungen sind im Einzelfall zu
Sickerraums,
überprüfen.