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Pfaff ZWW Ex 250 kg Originalbetriebsanleitung Seite 8

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Zahnstangen-Wandwinde ZWW Ex
Deutsch
ANHANG Explosionsschutz HINWEISE
Explosionsschutz nach EG-Richtlinien 94/9/EG und 99/92/EG
Gesetzliche Grundlagen
Explosionsschutz betrifft alle
Zusammenarbeit der beteiligten Stellen
Pflichten der Betreiber, Errichter und Hersteller.
Es ist von größter Wichtigkeit, dass gerade was die Sicherheit in explosionsgefährdeten Bereichen betrifft, eine
enge Zusammenarbeit aller beteiligten Stellen einhergeht.
Der Betreiber ist für die Sicherheit der Anlage verantwortlich. Er muss die möglichen Explosionsgefahren
beurteilen und die Zoneneinteilungen vornehmen. Des Weiteren ist er dafür verantwortlich, dass die Anlage
ordnungsgemäß errichtet wird und vor der ersten Inbetriebnahme geprüft wird. Durch wiederkehrende Prüfungen
und Wartungen muss der ordnungsgemäße Zustand der Anlage aufrecht erhalten werden. Der Errichter muss die
entsprechenden Errichtungsanforderungen beachten und die Betriebsmittel gemäß ihrer Verwendung auswählen
und installieren. Hersteller explosionsgeschützter Betriebsmittel müssen bei der Herstellung dafür Sorge tragen,
dass jedes gefertigte Gerät der geprüften Bauart entspricht.
Gefährdungsbeurteilung
Zum Ergreifen zielgerichteter Maßnahmen in explosionsgefährdeten Bereichen ist zunächst eine Gefährdungsbe-
urteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung unter Berücksichtigung von § 5 Arbeitsschutzgesetz und § 7
Gefahrstoffverordnung durchzuführen. Wird im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellt, dass die Bildung
explosionsfähiger Atmosphären nicht sicher verhindert wird, ist die Wahrscheinlichkeit des Auftretens gefährlicher
explosionsfähiger Atmosphären nach Häufigkeit und Dauer, die Wahrscheinlichkeit des Vorhandenseins, der Ak-
tivierung und des Wirksamwerdens von Zündquellen und das Ausmaß der zu erwartenden Auswirkungen von
Explosionen zu ermitteln. Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung sind in Form eines Explosionsschutzdoku-
mentes festzuhalten.
Explosionsschutz i.S. der ATEX-Richtlinien
Man unterscheidet drei Arten von Explosionsschutz:
Primär
Sekundär
Tertiär
Primärer Explosionsschutz
Vermeidung der Bildung
explosionsgefährlicher
Atmosphäre
 Inertisieren
 Konzentrationsbegrenzung
unterhalb der unteren
Explosionsgrenze
technische Änderungen vorbehalten
Der Begriff ATEX steht für die französische Abkürzung
„Atmosphère explosibles" und diese wiederum bedeutet soviel
wie explosionsfähige Atmosphären.
Diese Bezeichnung wird bis heute auch noch als Synonym für
die Richtlinien 94/9/EG (ATEX 95, früher ATEX 100a) und
99/92/EG (ATEX 137, früher ATEX 118a) der Europäischen
Gemeinschaft verwendet
Die Richtlinie 94/9/EG wendet sich vor allem an den Hersteller
von explosionsgeschützten Betriebsmitteln.
Die Richtlinie 99/92/EG richtet vor allem an die Betreiber von
Anlagen mit explosionsfähiger Atmosphäre.
Entstehung vermeiden
Zündung vermeiden
Wirkung beschränken
Sekundärer Explosionsschutz
Vermeidung der Zündung
explosionsgefährlicher Atmosphäre
 offene Flammen
 heiße Gase
 heiße Oberflächen
 elektrische Funken
 atmosphärische Entladungen
design changes under reserve
F 01.03.012
Tertiärer Explosionsschutz
Reduzierung der Auswirkungen
einer möglichen Explosion
 Explosionsdruckfeste
Bauweise
 Druckausgleichsflächen bei
Bauwerken
 Explosionsunterdrückung
changements techniques sous réserve
8

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Diese Anleitung auch für:

Zww ex 500 kg