Empfohlene Sicherheitsmaßnahmen für den
medizinischen Fachkreis
• Bei der Einweisung/Vorstellung des Patienten
und in regelmäßigen Abständen während des
Patientenaufenthaltes in der Einrichtung muss beurteilt
werden, ob Therapien mit kontraindizierten Wirkstoffen
(siehe vorherige Seite) angewendet wurden/werden.
• Der Blutzuckerspiegel von Patienten, die kontraindizierte
Medikamente erhalten, muss durch Laborverfahren
überwacht werden.
• Wenn für Patienten, die kontraindizierte Medikamente
erhalten, vorgedruckte Verschreibungen vorliegen,
sollte ein Rezept beigelegt werden, wenn die Probe
ausschließlich unter Verwendung von Laborverfahren
auf den Blutglukosegehalt geprüft wird.
• Bei nicht ansprechbaren oder nicht kommunikationsfähigen
Patienten muss für die Bestätigung der Blutzuckerergebnisse
am POC (am Krankenbett) durch Laborverfahren in der
Einrichtung ein entsprechendes Protokoll festgelegt werden.
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