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flamco Logotherm LogoMatic G2 4RS Montage- Und Serviceanleitung Seite 55

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12. Außerbetriebnahme, Demontage, Umweltschutz sowie
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Bei der Demontage sind die genannten Sicherheitshinweise und Restgefahren (s. Kap. 1) zu beachten!
Demontage und Entsorgung:
Eine Demontage und Entsorgung des Gerätes sollen ausschließlich durch geeignete Fachkräfte erfolgen.
Bei der Entsorgung der Hilfs- und Betriebsstoffe sind immer die Vorgaben der Sicherheitsdatenblätter
zu beachten, die von den Lieferanten der Hilfs- und Betriebsstoffe bereitgestellt werden müssen. Bei
der Entsorgung dürfen keine Umweltschäden verursacht werden.
Ist das Gerät zur Verschrottung vorgesehen, muss bei der Entsorgung der einzelnen Komponenten auf
Sortenreinheit geachtet werden. Es ist zu prüfen, auf welchem Weg die Materialien ordnungsgemäß
recycelt, werden können.
Hinweis nach Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG)*:
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne" bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet
sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Die Entsorgung über den Hausmüll, wie bspw. die Restmülltonne oder die
Gelbe Tonne ist untersagt. Vermeiden Sie Fehlwürfe durch die korrekte Entsorgung in
speziellen Sammel- und Rückgabestellen. Maßnahmen der Abfallvermeidung haben
grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung. Als Maßnahmen der
Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten insbesondere die Verlängerung ihrer
Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter
Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung in Betracht.
-Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger
eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe oder Sammlung von
Altgeräten unentgeltlich abgeben. Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen
auch bei Vertreibern möglich. Die Rücknahme durch den Vertreiber hat kostenlos beim Kauf eines
gleichartigen Neugerätes zu erfolgen (1:1 Rücknahme). Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Altgeräte
kostenlos an den Vertreiber zurückzugeben, wenn die äußeren Abmessungen nicht größer als 25
Zentimeter sind und sich die Rückgabe auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (0:1 Rücknahme).
Einzelhandel: Vertreiber, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens
400 Quadratmetern verfügen, sind zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten verpflichtet. Außerdem zur
Rücknahme verpflichtet sind Lebensmitteleinzelhändler, die über eine Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft auch Elektro-
und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Fernabsatzmarkt: Vertreiber, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ihre Produkte
verkaufen, sind zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet, wenn die Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen.
-Entnahme von Batterien und Lampen
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät zerstörungsfrei
entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen werden und getrennt als
Batterie bzw. Lampe entsorgt werden.
-Datenschutz
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das Löschen
personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich sind.
* Bitte die länderspezifische, in Kraft befindliche nationale Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie
2012/19/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte beachten.
Wir behalten uns das Recht vor, Konstruktionen und technische Spezifikationen unserer Produkte zu ändern.
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