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Garantie-Urkunde Schweiz - Siemens Gigaset SL1 colour Bedienungsanleitungen

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Garantie-Urkunde Schweiz

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem
Verkäufer eine Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Mate-
rialfehlern innerhalb von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von
Siemens nach eigener Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät
kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für Verschleissteile(z.B. Akkus, Tastaturen,
Gehäuse, Gehäusekleinteile, Schutzhüllen – soweit im Lieferumfang enthalten) gilt
diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemässer Behand-
lung und/oder Nichtbeachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst
erbrachte Leistungen (z.B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Hand-
bücher und ggf. auf einem separaten Datenträger mitgelieferte Software sind eben-
falls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind
innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Sie-
mens zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Siemens über.
Diese Garantie gilt für in der Schweiz erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die
Siemens Home and Office Communication Devices GmbH & Co. KG, Schlavenhorst
66, D-46395 Bocholt, Deutschland.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausge-
schlossen. Siemens haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn
und den Verlust von Daten, zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder
sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben obliegt dem Kunden. Der Haf-
tungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. nach dem Produkt-
haftpflichtgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Ver-
letzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Siemens vor, dem Kunden den Aus-
tausch oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Siemens wird den Kunden hierüber
vorab informieren.
Siemens behält sich das Recht vor seine Servicearbeiten durch ein Subunternehmen
ausführen zu lassen. Anschrift siehe www.siemens.ch/gigasetservice
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehen-
den Regelungen nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie, wenden sie sich bitte an unsere Hotline Tel. 0848 212
000
Anhang
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