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Beurer MN5X Gebrauchsanweisung Seite 11

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9. ZUBEHÖR- UND ERSATZ-
TEILE
Für den Erwerb von Zubehör- und Ersatzteilen
besuchen Sie www.beurer.com oder wenden
Sie sich an die jeweilige Serviceadresse (lt.
Serviceadressliste) in Ihrem Land. Außerdem
sind Zubehör- und Ersatzteile zusätzlich im
Handel erhältlich.
10. ENTSORGUNG
Im Interesse des Umweltschutzes darf das
Gerät am Ende seiner Lebensdauer nicht mit
dem Hausmüll entfernt werden. Die Entsor-
gung kann über entsprechende Sammelstel-
len in Ihrem Land erfolgen. Befolgen Sie die
örtlichen Vorschriften bei der Entsorgung der
Materialien. Entsorgen Sie das Ge-
rät gemäß der Elektro- und Elektro-
nik Altgeräte EG-Richtlinie – WEEE
(Waste Electrical and Electronic
Equipment). Bei Rückfragen wen-
den Sie sich bitte an die für die Ent-
sorgung zuständige kommunale Behörde.
Rücknahmestellen für Ihre Altgeräte erhalten
Sie z. B. bei der örtlichen Gemeinde- bzw.
Stadtverwaltung, den örtlichen Müllentsor-
gungsunternehmen oder bei Ihrem Händler.
Die verbrauchten, vollkommen entladenen
Batterien müssen Sie über speziell gekenn-
zeichnete Sammelbehälter, Sondermüllannah-
mestellen oder über den Elektrohändler ent-
sorgen. Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet,
die Batterien zu entsorgen.
Diese Zeichen finden Sie auf schadstoffhalti-
gen Batterien:
Pb = Batterie enthält Blei,
Cd = Batterie enthält Cadmium,
Hg = Batterie enthält Quecksilber.
Hinweise für Verbraucher zur Alt-
geräteentsorgung und Verschrot-
tung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rah-
men der durch die öffentlich-rechtlichen Ent-
sorgungsträger eingerichteten und zur Verfü-
gung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe
oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich
abgeben, damit eine ordnungsgemäße Ent-
sorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Die
Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten
Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG) sind die folgenden Vertreiber zur
unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten
verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Ver-
kaufsfläche für Elektro- und Elektronikge-
räte von mindestens 400 Quadratmetern
• Lebensmitteläden mit einer Gesamtver-
kaufsfläche von mindestens 800 Quad-
ratmetern, die mehrmals pro Jahr oder
dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte
anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur
1:1-Rücknahme im privaten Haushalt nur
für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefrierge-
räte, Klimageräte u.a.), Bildschirmgeräte
und Großgeräte gilt. Für die 1:1-Rück-
nahme von Lampen, Kleingeräten und
kleinen IT- u. Telekommunikationsgeräten
sowie die 0:1-Rücknahme müssen Ver-
sandhändler Rückgabemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zum Endverbrau-
cher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
• bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder
Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein
Altgerät des Endnutzers der gleichen Ge-
räteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt,
am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer
Nähe hierzu unentgeltlich zurückzuneh-
men und
• auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte,
die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandels-
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