ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
ALLGEMEINE SICHERHEITSHINWEISE
• Beachten Sie stets die nationalen gesetzlichen Vorschriften und Verkehrs-
regeln des jeweiligen Landes, in dem Sie das Fahrrad benutzen. In
Deutschland sind diese Vorschriften in der StVZO und der StVO geregelt.
• Laut StVO hat sich jeder Teilnehmer des öffentlichen Straßenverkehrs so
GEFAHR
zu verhalten, dass kein Anderer gefährdet, geschädigt oder mehr als den
Umständen unvermeidbar belästigt bzw. behindert wird. Fahren Sie vo-
raus- schauend und umsichtig. Nehmen Sie Rücksicht auf andere Ver-
kehrsteilnehmer.
• Fahren Sie bei schlechten Witterungsbedingungen, wie bei Nässe, Schnee
ACHTUNG
oder Glatteis besonders vorsichtig oder verschieben Sie die Fahrt auf ei-
nen späteren Zeitpunkt. Insbesondere die Bremsleistung kann bei wid-
rigen Wetterumständen stark nachlassen! Unfallgefahr!
• Schalten Sie bei Dunkelheit und bei schlechten Sichtverhältnissen immer
die Beleuchtung ein! Bedenken Sie, dass bei eingeschalteter Beleuchtung
nicht nur Sie besser sehen, sondern Sie von anderen Verkehrsteilnehmern
auch besser gesehen werden. Unfallgefahr!
• Eine Helmpflicht besteht laut Gesetz nicht. Tragen Sie jedoch zu Ihrer eige-
nen Sicherheit einen Fahrradhelm, um Kopfverletzungen zu vermeiden!
Wir empfehlen nach DIN EN 1078 geprüfte PROPHETE-Fahrrad-Helme zu
verwenden.
• Tragen Sie zum Fahren stets geeignetes festes Schuhwerk. Bevorzugen Sie
auffällige Kleidung mit hellen Farben und Reflexionsstreifen, damit Sie
von anderen Verkehrsteilnehmern besser und schneller gesehen werden.
Unfallgefahr!
• Sie dürfen nur dann mit Ihrem Fahrrad auf öffentlichen Straßen und
Wegen fahren, wenn es mit der Ausrüstung ausgestattet ist, die in Ihrem
Land gesetzlich vorgeschrieben ist.
In Deutschland sind diese Anforderungen in der Straßenverkehrs-
Zulassungs-Ordnung (StVZO) geregelt.
Nach der StVZO muss ein Fahrrad in Deutschland mit:
- zwei voneinander unabhängig funktionsfähigen Bremsen,
- einer deutlich hörbaren Glocke,
- einem funktionsfähigen Frontscheinwerfer und einer Schlussleuchte,
- Speichenreflektoren bzw. reflektierenden Seitenstreifen auf der Felge
oder Bereifung,
- Pedalreflektoren,
- einem weißen, nach vorne wirkenden Rückstrahler (wenn nicht im
Scheinwerfer integriert),
- zwei roten, nach hinten wirkenden Reflektoren (davon ein Groß-
flächen-Z-Reflektor)
ausgerüstet sein.
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