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Medion LIFE X16583 Bedienungsanleitung Seite 66

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Entsorgung
. Entsorgung
VERPACKUNG
Ihr Gerät befindet sich zum Schutz vor Transportschäden in einer Verpackung. Verpackungen
sind aus Materialien hergestellt, die umweltschonend entsorgt und einem fachgerechten Recy-
cling zugeführt werden können.
GERÄT
Alle mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichneten Elektro- bzw. Elektronikgeräte dür-
fen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden, sondern sind vom Endnutzer am Ende ihrer
Lebenserwartung einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen.
Die Endnutzer haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der
Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zerstörungsfrei zu trennen und einer separaten
Sammlung zuzuführen.
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400
Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von min-
destens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elekt-
ronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet, bei der Abgabe eines
neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der
gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt,
am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und auf
Verlangen des Endnutzers unabhängig vom Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes
bis zu drei Altgeräte pro Geräteart, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter
sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzuneh-
men.
Bei einem Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gelten alle Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte des Vertreibers als Verkaufsfläche sowie alle
Lager- und Verkaufsflächen des Vertreibers als Gesamtverkaufsfläche. Zudem ist bei einem Ver-
trieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln bei Abgabe des neuen Elektro- bzw.
Elektronikgerätes durch Auslieferung bei einem privaten Haushalt die unentgeltliche Abho-
lung des Altgerätes bei diesem Ort der Abgabe auf Geräte der Kategorien 1, 2 und 4 der Anlage
1 zu § 2 Abs. 1 ElektroG beschränkt (Wärmeüberträger, Bildschirme, Monitore und Geräte, die
Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimetern enthalten, Großgeräte).
Zur Abgabe von Altgeräten stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Erfassungsstellen sowie ggf. wei-
tere Annahmestellen für die Wiederverwendung der Altgeräte zur Verfügung. Die Adressen
können Sie von Ihrer Kommunalverwaltung erhalten.
Verfügt das Altgerät über Datenspeicher, sollten vor der Rückgabe alle Daten extern gesichert
und von dem Altgerät dauerhaft und unwiderruflich gelöscht werden. Endnutzer sind aus-
schließlich selbst dafür verantwortlich, dass alle personenbezogenen Daten auf den zu entsor-
genden Altgeräten gelöscht sind.
BATTERIEN
Verbrauchte Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Batterien müssen sachgerecht entsorgt
werden. Zu diesem Zweck stehen im batterievertreibenden Handel sowie bei kommunalen
Sammelstellen entsprechende Behälter zur Entsorgung bereit. Weitere Auskünfte erteilen Ihr
örtlicher Entsorgungsbetrieb oder Ihre kommunale Verwaltung.
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Lieferung von Geräten, die
Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich verpflichtet.
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie nicht in den Hausmüll
gegeben werden darf.
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