GARANTIEBEDINGUNGEN FÜR KRISPOL PRODUKTE VON DER LINIE HOME
„Sehr geehrte Damen und Herren,
wir bedanken uns für Ihr Vertrauen und den Einkauf von Produkten der Marke Krispol. Wir bemühen uns, dass sie gemäß den höchsten
Standards produziert werden. Wenn Sie trotzdem Einwendungen haben, bitten wir, gemäß nachfolgenden Garantiebedingungen
vorzugehen. Weil wir unser Angebot ständig entwickeln wollen, freuen wir uns auf Ihre Bemerkungen in Bezug auf unser Sortiment.
Zu Ihrer Verfügung steht eine spezielle E-Mail-Adresse: produkty@krispol.pl. Wir warten auf Ihre Vorschläge und Kommentare."
BEGRIFFE
1.
Krispol – Krispol sp. z o. o. mit Sitz in Psary Małe, ul. Budowlana 1, 62-300 Września, eingetragen im Handelsregister unter der Nummer 0000159144,
Steueridentifikationsnummer NIP: 7891541390.
2.
Käufer – Erwerber der Produkte von Krispol.
3.
Verkäufer – autorisierte Verkaufsstelle von Krispol-Produkten.
4.
Produkte von Krispol – Produkte „für Haus", hergestellt von Krispol: Garagentore, Rollladen, PVC-Fenster, Eingangstüren.
5.
Anleitung – „Bedienungsanleitung/Garantiebuch"; wird dem Produkt beigefügt, enthält Hinweise zu ordnungsgemäßen Anwendung, Garantieschein
und Servicebuch.
GARANTIEFRIST
1.
Krispol erteilt eine Garantie für die richtige Funktion Ihrer Krispol-Produkte für die Frist von 2 Jahren ab dem Verkaufsdatum, das auf dem Kaufnachweis
(Rechnung oder Kassenbon) sichtbar ist, jedoch nicht länger als 2,5 Jahre ab Herstellungsdatum, das auf dem Krispol-Produkt angebracht ist.
2.
Der Käufer kriegt die Möglichkeit die Garantiefrist bis zu 5 Jahren zu verlängern unter der Bedienung, dass er das eingekaufte Krispol-Produkt der
technischen Inspektionen unterzieht. Angenommen wird min. eine technische Inspektion pro Jahr. Wenn das Produkt mehr als fünf Zyklen am Tag
ausführt (ein Zyklus ist Öffnen und Schließen des Tors/des Rollladens), dann sind entsprechend mehr Inspektionen notwendig.
3.
Technische Inspektion umfasst eine detaillierte Prüfung des Krispol-Produktes und Ausfüllen der Dokumentation, die sich in der Anleitung befindet, was
der Durchführende mit seinem Stempel bestätigt. Die in dieser Frist entdeckten Mängel oder Beschädigungen im Umfang der Garantie sind unverzüglich
(d.h. innerhalb von 7 Tagen) schriftlich an den Verkäufer anzuzeigen.
4.
Verpflichtungen aus der Garantie gelten nur auf dem Gebiet des Landes, in dem das Krispol-Produkt verkauft wurde, nördlich des 44°N-Bereitengrades.
5.
Montage der Krispol-Produkte und ihre technische Inspektion werden durch spezialisierte, geschulte und autorisierte Montageteams durchgeführt. Das
Verzeichnis der Partner von Krispol finden Sie auf www.krispol.pl
6.
Die Kosten verbunden mit den technischen Inspektionen sowie Kosten, die sich aus normalem Verschleiß des Krispol-Produktes ergeben, deckt der
Käufer im vollen Umfang. Der Verkäufer verpflichtet sich, für seine Leistungen Rechnungen auszustellen.
GARANTIELEISTUNGEN
7.
Für die Annahme und die Prüfung der Garantieansprüche ist der Verkäufer verantwortlich. Deshalb sind die Ansprüche an die Adresse des Verkäufers
anzumelden.
8.
Garantieansprüche in Bezug auf die Krispol-Produkte sind mit Kaufnachweis, Rechnung(en) für Inspektion(en), ordnungsgemäß bestätigtem
Garantieschein und Servicebuch aus der Bedienungsanleitung anzumelden.
9.
Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer zu ermöglichen, die für die Bearbeitung der Garantie notwendigen Daten zu sammeln und den Zugang zum
Produkt im Rahmen der Garantie zu gewährleisten.
10. Werden die Garantieansprüche von Krispol anerkannt, ist der Käufer berechtigt, kostenlose, termingerechte (nicht länger als 30 Arbeitstage) und sorgfältige
Behebung der Mängel in einer der nachfolgenden Formen zu verlangen:
a.
Reparatur des Krispol-Produkts,
b.
Austausch des Krispol-Produkts gegen ein mangelfreies Produkt, wenn die Behebung von Mängeln nicht möglich ist.
11. Die Art und Weise und die Form der Befriedigung der Garantieansprüche bestimmt Krispol. Die ausgetauschten Teile sind Eigentum von Krispol.
12. Die Garantiefrist für das reklamiertes Produkt wird um die Zeit, in der das Produkt außer Betrieb gesetzt war verlängert.
13. Der Käufer darf nicht aufgrund der Garantie die Rückerstattung des im Zusammenhang mit dem Produktausfall entgangenen Gewinns verlangen.
14. Der Hersteller übernimmt keine Verantwortung für die Handels- und Folgeschäden des Käufers, die aufgrund des Produktfehlers zu Stande gekommen sind.
15. Die Kosten, die dem Hersteller durch Mängel am Produkt entstehen, dürfen den Wert des Produkts nicht überschreiten.
16. Die Garantiefrist für die ausgetauschten oder reparierten Materialien, wenn die Reparatur wesentlich war, beginnt erneut. In anderen Fällen wird die
Garantiefrist um die Zeit verlängert, in der der Käufer das Produkt im Zusammenhang mit der Reklamation nicht nutzen konnte.
17. Die Garantie schließt die Rechte des Käufers aus der Mängelgewährleistung nicht aus.
ALLGEMEINE GARANTIEBEDINGUNGEN
18. Automatik der Garagentore, Fenster, Türen und Rollladen unterliegt nicht der vorliegenden Garantie und kann mit Garantiefrist ihres Herstellers umfasst werden.
19. Die vorliegende Garantie findet keine Anwendung:
a.
bei nicht richtiger Auswahl des Krispol-Produkts in Bezug auf die Bedingungen des Betriebs oder der Montage; bei Eingriffen in die Konstruktion des Produkts.
b.
bei Entfernung der Kennzeichnung von Krispol und Typenschilden.
c.
bei einer mangelhafter Montage oder Reparatur und ihre Folgen; beim nicht ordnungsgemäßen Transport.
d.
bei Verwendung von Fremdteilen.
e.
bei Montage des Krispol-Produkts in einer Entfernung < 500 m von der Uferlinie des Meers.
f.
Auftreten eines Beschlags auf verzinkte Elemente, der hauptsächlich aus Zinkoxid oder Zinkhydroxid besteht, infolge der Lagerung oder des Betriebs
bei langfristiger Feuchtigkeit.
g.
natürlicher Verschleiß aufgrund seiner Funktion oder Materialeigenschaften, z.B. Sicherungen, Batterien, Dichtungen, Federn, Rollen, Seile, Stahlseile,
Beschädigungen an Lackierungen, Rolltoraufhängungen oder Rollläden, Glühbirnen, Batterien, etc.
h.
bei mechanischen Beschädigungen infolge von u.a. Zusammenstößen, Umkippen oder Kratzern während der Montage bzw. Nutzung, sowie bei
thermischen Beschädigungen von Scheiben und natürlichen Glasmängeln infolge von Betriebsnormen beim Scheibenhersteller.
i.
Schäden, die auf extreme Naturerscheinungen, Kontakt mit aggressiver Umgebung bzw. Wirkung von Chemikalien wie Salze, Laugen, Säuren zurückzuführen sind.
j.
bei Beschädigungen infolge unsachgemäßer Wartung des Krispol-Produkts oder Nichteinhaltung der Bedienungsanleitung.
k.
bei Verwendung des Produktes in den Temperaturen unter -25°C und über +55°C.
l.
bei Störungen der Steuerung infolge der Wirkung eines starken Magnetfeldes von anderen Geräten.
m.
bei unsachgemäßer Reinigung des Krispol-Produkts.
DE
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Die vorliegenden Bedingungen ersetzen die Garantie vom 12.10.2017
Psary Małe, den 27.06.2018