Wichtige Informationen
Das Fahrzeug ist für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen und
kann mit den folgenden Führerscheinen im öffentlichen Straßenver-
kehr bewegt werden:
Venus [50 ccm 25 & 45 km/h] (steuer- und zulassungsfrei)
50 ccm 25 km/h
ab 15 Jahren:
Mofa-Prüfbescheinigung
Führerscheinfrei : geb. vor 01.04.1965
125 ccm bis max. 11 KW
ab 16 Jahren: A1
ab 18 Jahren: A2
ab 20 Jahren: A
ab 25 Jahren: Führerscheinerweiterung B196
Weitere Infos auf www.alpha-mobil.com/Fahrzeug-und-Fuehrerscheinklassen
Der Motorroller ist für den Betrieb mit Fahrer und Beifahrer für den
Einsatz im Straßenverkehr und auf befestigten Wegen ausgelegt. Die
Straßenverkehrsordnung muss jederzeit sorgfältig befolgt werden.
Bitte prüfen Sie daher, welche Verordnung auf Sie zutrifft.
Die nicht bestimmungsgemäße Verwendung des Fahrzeugs führt zum
Erlöschen der Gewährleistung.
Alle Eingriffe zur Steigerung der Leistung, Geschwindigkeit und die all-
gemein zu den Änderungen der Merkmale des Motorrollers führen,
sind strafbar und werden gesetzlich verfolgt. Sie führen zum Erlö-
schen der Gewährleistung.
Venus - Wichtige Informationen
50 ccm 45 km/h
ab 15 Jahren: AM
ab 16 Jahren: A1
ab 18 Jahren: A2 oder B
ab 20 Jahren: A
300 ccm
ab 18 Jahren: A2
ab 20 Jahren: A
Zu den Strafen gehören zum Beispiel der Einzug des Motorrollers,
eine erneute Prüfung durch die zuständigen Behörden und/oder die
Neuzulassung.
Die Änderung oder Modifizierung des Nummerschildträgers, der
Beleuchtungsgruppen, akustischen Anzeigen und des Rückspiegels
sind strafbar und führen zum Erlöschen der Gewährleistung und des
Versicherungsschutzes.
Die Änderung der Fahrgestellnummer ist straf- und verwaltungsrecht-
lich verfolgbar und der Besitzer wird haftbar gemacht.
Die Fahrzeugkennziffern des Rollers sind:
•
Fahrgestellnummer
•
Motornummer
•
Nummernschild
Bitte notieren Sie sich diese Fahrzeugkennziffern und vergleichen sie
die Fahrgesetllnummer mit der COC (Bei 125 ccm vor Anmeldung).
Motoren "tunen" oder "aufmotzen" ist gesetzlich verboten. Sie
gefährden Ihre eigene, sowie die Sicherheit anderer. Zusätzlich ver-
ringert sich die Lebensdauer bzw. Betriebssicherheit des Rollers. Es
erlischt der Versicherungsschutz, die EG-Betriebserlaubnis (COC),
sowie die Gewährleistung.
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