•
Für die Installation des GV-Systems ist ein freier Platz von mindestens 1 GB auf der
Festplatz erforderlich.
•
Für die Anwendung der erweiterten Videoanalyse muss der Arbeitsspeicher mindestens 1
GB sein.
•
Für die gleichzeitige Anwendung von zwei oder mehreren der folgenden Funktionen muss
der Arbeitsspeicher mindestens 2 GB sein: erweiterte Videoanalyse, Videoanalyse,
IP-Kamera und Vor-Alarm-Aufnahme auf den Speicher.
3. IP-Kamera mit H.264-Codec
•
Zur Verbindung der IP-Kameras mit H.264-Codec und GV-IP Speed Dome (unbeachtet
des ausgewählten Codec) kann eine CPU von Core 2 Quad nur bis zu 8 Kanäle
unterstützen. Mit einer CPU von Core i7 oder höherer Klasse können Sie
Aufzeichnungen mit bis zu 32 Kanälen vornehmen. Beachten Sie aber bitte die folgenden
Beschränkung auf die Live-Anzeige:
Für die Live-Anzeige von 32 Kanälen müssen Sie die Auflösung reduzieren und den
Codec auf MPEG 4 oder MJPEG einstellen.
4. CPU-Anforderungen:
•
Für die Aufnahmelösung von 640 x 480 oder noch höher ist ein Pentium 4-Prozessor mit
Hyper Threading erforderlich.
5. Standardeinstellungen:
•
Bei den auf Software basierenden Aufnahmeraten sind alle GV-Karten auf CIF gestellt.
Hinsichtlich der auf Hardware basierenden Aufnahmeraten sind GV-4008 Karten auf D1
eingestellt.
6. Die Karte mit PCI-E-Schnittstelle:
•
Alle mit PCI-E-Schnittstellen ausgestatteten GV-Videoaufnahmekarten haben eine
x1-Schnittstelle, die in den Steckplatz PCI Express x1, x4, x8 oder x16 eingesteckt
werden kann.
7. GV-600A, GV-650A und GV-800A:
•
Ab V8.3.2 werden GV-600 (V4), GV-650 (V4) und GV-800 (V4) in GV-600A, GV-650A und
GV-800A umbenannt. Diese V4-Karten und A-Karten sind die gleichen
Videoaufnahmekarten.
8. Ende der Unterstützung:
•
Ab der Version 8.3 unterstützt das GV-System die GV-250-Karte, GV-Hybrid DVR
(MPEG2)-Karten und GV-DSP-Karten nicht.
•
Ab der Version V8.3.2 unterstützt das GV-System die GV-2004-Karte nicht.
•
Ab der Version V8.3.2 unterstützt das GV-System den Codec MPEG2 nicht.
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