12
Prüfung
Pos: 17.2 /13-PRÜFUNG/Wiederkehrende Prüfung/01.Wiederkehrende Prüfung @ 0\mod_1175675257580_6.doc @ 3163 @ @ 1
12.1
Wiederkehrende Prüfungen
Unabhängig von den Vorschriften der einzelnen Länder sind HADEF Hebezeuge mindestens einmal jährlich
durch eine befähigte Person oder eine anerkannte befähigte Person bei Kranen, auf ihre Funktionssicherheit
zu prüfen.
In Deutschland sind die Unfallverhütungsvorschriften BGV D6, BGV D8, BGR500 und DIN 15020 zu
beachten. In anderen Ländern gelten die o.g. Prüfungen und die nationalen Sicherheitsvorschriften der
einzelnen Länder.
Pos: 17.3 /13-PRÜFUNG/Krane/APK/Prüfungsintervalle @ 2\mod_1286373355613_6.doc @ 15899 @ @ 1
12.2
Inspektionsintervalle
Schraubenverbindungen prüfen
Steckbolzen, Klappstecker prüfen
Räder, Verschleiß prüfen
Funktion - Bremse prüfen
Prüfung des Gerätes durch eine befähigte Person
(wiederkehrende Prüfung)
Pos: 18.1 /14-WARTUNG/*Ü1*/#. Kapitel - Wartung @ 0\mod_1172647693186_6.doc @ 408 @ @ 1
22
bei
tägliche
Inbetriebnahme
Prüfungen
12 Monate
X
X
X
X
Prüfung
alle
X
X
X
Prüfung
5.52.750.00.00.01