p
= zulässiger Betriebs-Überdruck gemäss Typenschild
Die werkseitige Druckprüfung des Kessels wurde mit 1,5 x p durchgeführt.
Das am Sekundärwärmetauscher anfallende Kondensat wird im RYLL - Heizkessel
in der
Neutralisationsanlage aufbereitet
abgeleitet.
.
Die wasserrechtlichen Vorschriften der Länder und die Satzungen der
örtlichen Entsorgungs-
unternehmen sind bei der Einleitung von Kondensat in einen Abwasser-
/Schmutzwasserkanal zu beachten!
8.5.
Übergabe und Wartungshinweise
Die Inbetriebnahme der Heizungsanlage hat durch den Ersteller oder einen von ihm
beauftragten
Sachkundigen bzw. auf Anforderung durch einen Sachverständigen nach § 24c,
1 der GewO zu
erfolgen. Während der Inbetriebnahme des Probebetriebes ist die Übereinstimmung der
sicherheitstechnischen Ausrüstung, ihre Funktion, richtige Einstellung in allen Einzelheiten
zu überprüfen und im Übergabeprotokoll nachzuweisen.
.
Der Betreiber ist durch den Ersteller mit der Heizungsanlage und ihrer
Bedienung sowie mit der sicherheitstechnischen Ausrüstung und ihrer
Funktion vertraut zu machen.
. Der Betreiber ist zu verpflichten, Störungen an der Heizungsanlage und/oder ihrer
sicherheitstechnischen bzw. elektrischen Ausrüstung nur durch Sachkundige beheben zu
lassen, er ist auf die Unzulässigkeit sowie die potentiellen Gefahren von unsachgemäßen
Maßnahmen ausdrücklich hinzuweisen.
Änderungsverbot
WARNUNG
Der Ersteller der Heizungsanlage und/oder der Betreiber dürfen während
der Installation, Inbetriebnahme bzw. während des Betriebes keine
Änderungen an dem RYLL - Heizkessel, dessen sicherheitstechnischere
Ausrüstung
Beschaffenheit vornehmen.
>
8.6.
Aufstellungsraum
Der Aufstellungsraum des RYLL - Heizkessels muss nach FeuV, Entwurf Mai 1994 erbaut
und ausgestattet sein. Der Aufstellungsraum darf nicht anderweitig genutzt werden,
Benutzerhandbuch R22-90 G.P Stand 2010
und etwa in Brauchwasserqualität
und/oder
deren
5
werkseitiger
Einstellung
Abs.
oder