Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
vielen Dank für den Kauf dieses 3D-Holzbausatzes. Lösen Sie
die Einzelteile aus der Schablone und stecken Sie sie einfach
zusammen – ganz ohne Werkzeug und Klebstoff.
Bitte lesen Sie diese Bedienungsanleitung aufmerksam durch
und beachten Sie die aufgeführten Hinweise und Tipps, damit
Sie den 3D-Holzbausatz optimal einsetzen können.
Lieferumfang
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3D-Holzbausatz Zerstörer
•
Schleifpapier
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Bedienungsanleitung
Technische Daten
Teile
83
Altersempfehlung
ab 8 Jahre
Material
Holz
Maße (fertiges Modell)
7 x 17,5 x 47 cm
Gewicht
187 g
Bauteile-Legende
Kundenservice: 07631 / 360 – 350
Importiert von:
PEARL.GmbH | PEARL-Straße 1–3 | D-79426 Buggingen
3D-Bausatz Zerstörer
aus Holz, 83-teilig
Achtung!
Enthält verschluckbare Kleinteile. Nicht für Kinder unter
3 Jahren geeignet. Erstickungsgefahr!
HINWEIS:
Um eine Verwechslung der Einzelteile beim Aufbau
auszuschließen, ist eine Markierung mit Bleistift
empfehlenswert. Damit die Markierung am fertigen
Modell nicht mehr zu sehen ist, können Sie sie auf der
Innenseite der Teile skizzieren oder Sie radieren sie
auf der Außenseite nach Fertigstellung einfach weg.
Zusammenbau
1. Lösen Sie die Einzelteile der Reihenfolge nach, beginnend
mit 1, vorsichtig aus der Schablone heraus. Die Steck-
verbindungen befreien Sie ebenfalls vorsichtig mit einem
Schraubenzieher oder Ähnlichem von den Holzpfropfen.
2. Gehen Sie Schritt für Schritt wie in der Abbildung A vor und
stecken Sie die jeweiligen Einzelteile zusammen.
HINWEIS:
Falls Steckverbindungen nicht auf Anhieb passen oder
Holzsplitter abstehen, können Sie die Teile mit dem
beigelegtem Schleifpapier passgenau bearbeiten.
Bedienungsanleitung – Seite 1
3. Teil A, der Rumpf, ist nun fertiggestellt. Gehen Sie Schritt für
Schritt weiter wie in Abbildung B vor:
4. Teil B, das Hauptdeck, ist nun fertiggestellt. Gehen Sie
Schritt für Schritt weiter wie in Abbildung C vor:
5. Teil C, das Achterdeck und Bewaffnung, ist nun fertiggestellt.
Gehen Sie Schritt für Schritt weiter wie in Abbildung D vor:
© REV1 – 28.08.2018 – LSt//AK
NX-3088-675