7.3
Stilllegung und Entsorgung
Wenn Sie Ihren PLB3 nicht mehr benötigen, entsorgen Sie diesen ordnungsgemäß. Es wird
empfohlen, durch Öffnen des Gehäusebodens die Batterie aus dem PLB3 zu entfernen. Es kann auch
notwendig sein, die Gehäuserückseite abzunehmen, um das Herausnehmen zu erleichtern.
Der PLB3 kann nicht vom Benutzer gewartet werden. Durch ein Öffnen des Gehäuses
!
erlischt die Garantie.
Nach dem Herausnehmen sollten die Batterie und andere Komponenten des Produkts
!
gemäß den im jeweiligen Land geltenden Richtlinien und Gesetzen entsorgt werden.
Batterie nicht kurzschließen, verbrennen oder wieder aufladen.
!
Falsche Handhabung und Entsorgung von Batterien kann zu Leckagen und Explosionen
!
führen.
Es liegt in der Verantwortung des Eigentümers, die Landesbehörde, bei der der Seenotsender regist-
riert war, über die Stilllegung des Seenotsenders zu informieren.
7.4
Transport
Befolgen Sie für einen Versand Ihres PLB3 die nachstehenden Anleitungen und Bestimmungen.
Versichern Sie sich jedoch vor dem Versand über eventuelle Änderungen der Vorschriften bei Ihrem
nächsten Servicecenter oder Ocean Signal.
•
Verpacken Sie Ihren PLB3 sicher in einem robusten Karton. Ocean Signal empfiehlt,
dass Sie die Originalverpackung aufbewahren, um sie im Falle einer Rücksendung für
Wartungszwecke verwenden zu können.
•
Über Land und See kann der PLB3 gemäß der
•
Für den Luftverkehr muss der PLB3 als Kategorie
packungsanweisung 970 Abschnitt II
IATA-Regelung 2.3.5.9
die geltenden Vorschriften bei Ihrer Fluggesellschaft.
•
Informationen über das Mitführen einer Rettungsweste in Ihrem Gepäck an Bord von
Flugzeugen finden Sie in den Anweisungen des Herstellers.
Sicherheitsdatenblätter für alle Ocean Signal-Produkte finden Sie auf der Ocean Signal-Website:
www.oceansignal.com/safety-data-sheets/
02/02/2023
PLB3 BENUTZERHANDBUCH
verpackt werden. Sie können Ihren PLB3 gemäß der
als Handgepäck im Flugzeug mitführen. Versichern Sie sich über
912S-03718 v01.01
Sondervorschrift 188
UN3091
versandt und gemäß
verschickt werden.
IATA-Ver-
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