Montage
2.3 Montage im Abluftbetrieb
LEBENSGEFAHR!
Die Abluft darf nicht in einen Rauch- oder Abgasschornstein eingeleitet
werden. Das Einleiten der Abluft in einen Schacht, welcher der Entlüftung
von Aufstellungsräumen von Feuerstätten dient, ist nicht zulässig.
Zurückgesaugte Verbrennungsgase können zu Vergiftungen führen.
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Die Dunstabzugshaube darf nicht mit anderen Abzugskanälen
verbunden werden, an denen bereits andere Geräte installiert sind,
die mit anderen Energiequellen als Strom betrieben werden (z.B.
Boiler, Gasherde usw.).
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Für die Abluftführung sind grundsätzlich die behördlichen
Vorschriften einzuhalten.
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Aufgrund von Länder-Bauvorschriften unterliegt der gemeinsame
Betrieb von Dunstabzugshauben und kamingebundenen
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