Einsatzzweck des Produktes. Der Käufer allein ist dafür verantwortlich, zu prü-
fen, ob das Produkt seinen Fähigkeiten und dem vorgesehenen Einsatzzweck
entspricht.
(c) Ansprüche des Käufers ¬ Es liegt ausschließlich im Ermessen von Horizon, ob
das Produkt, bei dem ein Garantiefall festgestellt wurde, repariert oder ausge-
tauscht wird. Dies sind die exklusiven Ansprüche des Käufers, wenn ein Defekt
festgestellt wird.
Horizon behält sich vor, alle eingesetzten Komponenten zu prüfen, die in den
Garantiefall einbezogen werden können. Die Entscheidung zur Reparatur oder zum
Austausch liegt nur bei Horizon. Die Garantie schließt kosmetische Defekte oder
Defekte, hervorgerufen durch höhere Gewalt, falsche Behandlung des Produktes,
falscher Einsatz des Produktes, kommerziellen Einsatz oder Modifikationen irgend-
welcher Art aus.
Die Garantie schließt Schäden, die durch falschen Einbau, falsche Handhabung,
Unfälle, Betrieb, Service oder Reparaturversuche, die nicht von Horizon ausgeführt
wurden aus.
Ausgeschlossen sind auch Fälle die bedingt durch (vii) eine Nutzung sind, die
gegen geltendes Recht, Gesetze oder Regularien verstoßen haben. Rücksendungen
durch den Käufer direkt an Horizon oder eine seiner Landesvertretung bedürfen der
Schriftform.
Schadensbeschränkung
Horizon ist nicht für direkte oder indirekte Folgeschäden, Einkommensausfälle oder
kommerzielle Verluste, die in irgendeinem Zusammenhang mit dem Produkt stehen
verantwortlich, unabhängig ab ein Anspruch im Zusammenhang mit einem Vertrag,
der Garantie oder der Gewährleistung erhoben werden. Horizon wird darüber hinaus
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