In den folgenden Fällen (u.A.) kann die Gewährleistung nicht anerkannt werden:
– Öffnen des Gehäuses (auch wenn Sicherungen bei der Lieferung vorhanden
sind)
– Kurzschluss beim Anschließen
– Nichtbeachtung der mitgelieferten Bedienungsanleitung
– Überhitzung des Gerätes
– Wasserschäden
– Beschädigungen am Produkt durch mechanische Einflüsse und falsche
Anschlussspannung.
– Veränderungen am Produkt ohne ausdrückliche Genehmigung vom Hersteller
–
Verwendung für andere als die in der Anleitung beschriebenen Zweck