POWERKIT Sport — MONTAGEANLEITUNG
Allgemeine Geschätsbedingungen
Art.1 Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
Diese allgemeinen Geschätsbedingungen gelten ür alle Leistungen und Lieerungen nur
gegenüber Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB.
Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Vertrag getroenen Vereinbarungen
ergeben sich insbesondere aus diesen Verkausbedingungen, unserer schritlichen
Autragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
Unsere Angebote verstehen sich reibleibend. Vertragsangebote können wir innerhalb einer Frist
von 2 Wochen annehmen.
In unseren Prospekten, Anzeigen und in unserem Internetangebot enthaltenen Abbildungen und
Zeichnungen sind nur annähernd maßgebend, soweit die darin enthaltenen Angaben nicht von
uns ausdrücklich als verbindlich bezeichnet worden sind.
Art. 2 Preise, Zahlungsbedingungen, Verzug, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht
Soern sich aus der Autragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten alle Preise ab Lager oder
Werk einschließlich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Fracht,
Versicherung, Zöllen, ausländischen Steuern, Montage, Inbetriebnahme etc. Weitere Leistungen
werden nach Vereinbarung gesondert berechnet.
Die Zahlung ist vor Übergabe/ Versendung der Ware in bar, per Banküberweisung oder per
PayPal auszugleichen. Die ür die Zahlung per PayPal anallenden Gebühren trägt der Verkäuer.
Zahlungsanweisungen, Schecks oder Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und
immer nur erüllungshalber angenommen.
Ist ür die Leistung des Kunden ein Zahlungsziel bestimmt, so kommt er ohne Mahnung in Verzug,
wenn er nicht zu der bestimmten Zeit leistet. Der Kunde kommt auch ohne Mahnung in Verzug,
wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen
Zahlungsauorderung leistet.
Während des Verzugs des Kunden sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5
Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der europäischen Zentralbank (EZB) zu
berechnen. Wir behalten uns insoweit vor, einen höheren Schaden nachzuweisen und diesen
geltend zu machen. Der Kunde ist jedoch berechtigt, uns nachzuweisen, dass uns als Folge des
Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Gegen unsere Forderungen kann nur mit anerkannten, unbestrittenen oder rechtskrätig
estgestellten Forderungen, sowie Forderungen aus Mängelrügen oder Gegenansprüchen aus
demselben Kauvertrag augerechnet werden. Der Käuer ist nur beugt, ein
Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, insoweit sein Anspruch au dem gleichen
Vertragsverhältnis beruht.
Art. 3 Lieferzeit, Vereinbarung der Lieferung, Rücktrittsrecht, Verzug
Die Herausgabe der Ware ist von der vorherigen vollständigen Zahlung des Kaupreises
abhängig. Unsere Lieertermine oder Lieerristen sind ausschließlich unverbindliche Angaben, es
sei denn, diese sind zwischen Ihnen und uns ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden.
Der Käuer kann uns vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Lieertermins oder
einer unverbindlichen Lieerrist schritlich auordern, binnen angemessener Frist zu lieern. Falls
wir einen ausdrücklich als verbindlich vereinbarten Lieertermin oder eine ausdrücklich als
verbindlich vereinbarte Lieerrist schuldhat nicht einhalten oder wenn wir aus einem anderen
Grund in Verzug geraten, so muss der Käuer Sie uns eine angemessene Nachrist zur Bewirkung
unserer Leistung setzen.
Teillieerungen sind zulässig, soweit sie zumutbar sind.
Soern mit dem Käuer die Zusendung der Ware an diesen vereinbart wird, wird die Ware nach
dem Eingang der Kaupreiszahlung und aller vereinbarten Kosten und Gebühren einschließlich
der Transportkosten durch einen Spediteur unserer Wahl abgeschickt.
Die Transportkosten ergeben sich aus den Kosten des Lieerdienstes/Frachtührers.
Soern der Kunde es wünscht, werden wir die Lieerung durch eine Transportversicherung
eindecken. Die insoweit anallenden Kosten trägt der Kunde.
Lieerverzögerungen augrund höherer Gewalt oder sonstiger nicht von uns verschuldeter
Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Streiks, Aussperrungen,
Rohstomangel haben wir, so weit nicht anders vereinbart, nicht zu vertreten.
Können wir inolge der genannten Umstände nicht innerhalb der vereinbarten Lieerzeit lieern, so
verlängert sich die Lieerrist angemessen.
Besteht ein von uns nicht zu vertretendes Lieerhindernis, insbesondere im Sinne von Art. 3 Zi. 8
a., über die unter Art. 3 Zi. 8 b. genannte verlängerte Lieerrist hinaus, so sind wir berechtigt,
vom Vertrag zurückzutreten.
Bei nicht rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieerung durch Dritte sind wir berechtigt, vom Vertrag
zurückzutreten.
In den Fällen unseres Rücktrittsrechts nach c. und d. verpichten wir uns, den Vertragspartner
unverzüglich über die Nichtverügbarkeit der Leistung zu inormieren und bereits von ihm
erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
Art. 4 Gefahrübergang
Soern sich aus der Autragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieerung „ab Werk" vereinbart.
Bei vereinbarter Abholung ist die Berechnung oder die Anzeige der Versandbereitschat dem
Versand gleichgestellt. Solche Ware lagert ür Rechnung und Geahr des Kunden. Versicherung
erolgt nur au ausdrücklichen Wunsch.
Art. 5 Mängelansprüche
Die Mängelansprüche des Käuers ür neue Sachen verjähren in zwei Jahren, die
Mängelansprüche des Käuers ür gebrauchte Sachen verjähren in einem Jahr.
Die Regelungen unter 1. gelten nicht ür Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder augrund einer grob ahrlässigen oder
vorsätzlichen Pichtverletzung durch uns oder unsere Erüllungsgehilen.
ADEN GmbH
Allgemeine Geschätsbedingungen
Die Nacherüllung erolgt nach Wahl des Käuers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung)
oder Lieerung neuer Ware. Dabei ist eine angemessene Frist zur Nacherüllung seitens des Käuers
zu gewähren. Während der Nacherüllung ist der Käuer nicht berechtigt, den Kaupreis herabzusetzen
oder vom Vertrag zurückzutreten. Ist die Nachbesserung zwei Mal vergeblich versucht worden, so gilt
diese als ehlgeschlagen. Wenn die Nacherüllung ehlgeschlagen ist, ist der Käuer nach seiner Wahl
berechtigt, den Kaupreis herabzusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels können erst dann geltend gemacht werden, wenn die
Nacherüllung ehlgeschlagen ist. Die Geltendmachung weitergehender Schadensersatzansprüche
nach Maßgabe des Art. 6 bleibt unberührt.
Art. 6 Haftung auf Schadensersatz
Im Fall unserer Hatung au Schadensersatz gilt olgendes:
Soern die Ansprüche au einer vorsätzlichen oder grob ahrlässigen Pichtverletzung durch uns,
unsere Vertreter oder unsere Erüllungsgehilen beruhen, haten wir au Schadensersatz nach
den gesetzlichen Bestimmungen.
Soern wir in Verzug geraten sind oder wir sowie unsere Vertreter oder Erüllungsgehilen
schuldhat eine wesentliche Vertragspicht, also Verpichtung, deren Erüllung die
ordnungsgemäße Durchührung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und au deren
Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen dar, verletzt haben und kein Fall der
Hatung nach den gesetzlichen Bestimmungen im Sinne von Buchstabe a. vorliegt, ist die
Hatung au den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
So weit unter a. und b. nichts anderes bestimmt ist, ist unsere Hatung au Schadensersatz
ausgeschlossen.
Die Hatungsausschlüsse und -beschränkungen unter Zi. 1 gelten nicht nur ür vertragliche,
sondern auch ür andere, insbesondere deliktische Ansprüche. Sie gelten auch ür Ansprüche au
Ersatz vergeblicher Auwendungen statt der Leistung.
Die Hatungsausschlüsse und -beschränkungen unter Zi. 1 gelten nicht ür gegebenenalls
bestehende Ansprüche gem. §§ 1, 4 Produkthatungsgesetz oder wegen schuldhater Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.Soweit unsere Hatung ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch ür die persönliche Hatung unserer Angestellten, Arbeitnehmer,
Mitarbeiter, Vertreter und Erüllungsgehilen.
Art. 7 Keine Zulassung für den Straßenverkehr; Haftungsausschluss
Unsere Elektro-Nachrüstsätze ür Fahrräder sind NICHT ür den Straßenverkehr zugelassen. Wir
weisen darau hin, dass die mit unseren Elektro-Nachrüstsätzen ausgerüsteten Fahrräder
ausschließlich au Flächen genutzt werden düren, au denen die StVO nicht gilt. Bei Ansprüchen
aus der Verletzung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriten (Bsp.: StVG, StVO,
Fahrzeugzulassungsverordnung, etc.) ist eine Hatung unsererseits ausgeschlossen. Dies gilt
nicht im Falle des Art. 6 Abs.1a, 3. Ausgeschlossen ist hierbei das Powerkit Go, welches die
Regeln ür eine STVO-Konormität einhält.
Art. 8 Ergänzende und abweichende Regelungen bei internationalen Verträgen
Hat der Käuer seinen Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, sogelten olgende
Regelungen:
Wir haten nicht ür die Zulässigkeit der nach dem Vertrag vorausgesetzten Verwendung der
gelieerten Sache nach Vorschriten des Empängerlandes. Wir haten ebenso nicht ür dort
anallende Steuern.
Wir haten nicht ür durch staatliche Maßnahmen, insbesondere Einuhr- oder
Ausuhrbeschränkungen, ausgelöste Lieerhindernisse.
Art. 9 Eigentumsvorbehaltssicherung
Das Eigentum an der gelieerten Ware bleibt bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag,
bei Bestehen einer lauenden Geschätsverbindung bis zum Eingang aller Zahlungen aus dieser,
vorbehalten. Das gilt auch dann, wenn unsere Forderungen in eine lauende Rechnung
augenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist, sowie ür küntige Forderungen.
Der Käuer ist verpichtet, die gelieerte Ware peglich zu behandeln, insbesondere achgerecht
auzubewahren.
Bei Pändungen und sonstigen Eingrien Dritter hat uns der Käuer zur Wahrung unserer Rechte
(z.B. Klage aus § 771 ZPO) unverzüglich schritlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in
der Lage ist, uns die gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO
zu erstatten, hatet der Käuer ür den uns entstandenen Ausall.
Art. 10 Anzuwendendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verträgen mit Ausländern,
die zum Zeitpunkt der Klage keinen inländischen oder EU-Gerichtsstand haben, ist Gerichtsstand
D-73249 Wernau. Wir behalten uns jedoch vor, auch am Sitz des Käuers zu klagen.
Art. 11 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die
Wirksamkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages nicht berührt.
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DE | S. 15