Gewährleistung
Der Händler, bei dem das Gerät erworben wurde (T-Com oder Fach-
händler), leistet für Material und Herstellung des Telekommunikati-
onsendgerätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacher-
füllung zu. Die Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesse-
rung oder die Lieferung eines Ersatzproduktes. Ausgetauschte Gerä-
te oder Teile gehen in das Eigentum des Fachhändlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Min-
derung des Kaufpreises verlangen oder von dem Vertrag zurücktre-
ten und, sofern der Mangel von dem Händler zu vertreten ist, Scha-
densersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Händler unverzüglich mitzu-
teilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine
ordnungsgemäße Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu
erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbe-
wahrung, sowie durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse
entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung, ferner nicht der Ver-
brauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Druckerpatronen, und wie-
deraufladbaren Akkumulatoren.
Vermuten Sie einen Gewährleistungsfall mit Ihrem Telekommunikati-
onsendgerät, können Sie sich während der üblichen Geschäftszeiten
an die Hotline 0180 5 1990 des Technischen Kundendienstes wen-
den. Der Verbindungspreis beträgt 0,12 EUR pro angefangene 60
Sekunden bei einem Anruf aus dem Festnetz von T-Com (Stand 11/
2005). Erfahrene Techniker beraten Sie und stimmen mit Ihnen
das weitere Vorgehen ab.
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