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Silvercrest SSR HD+60 A1 Bedienungsanleitung Seite 127

Digitaler hd-sat-receiver
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9.4 HD PLUS ist nicht verantwortlich für die von ihr entschlüsselten zugänglich
gemachten Programmangebote und deren Inhalte.
9.5 Eine gesetzlich vorgeschriebene, verschuldensunabhängige Haftung von HD
PLUS, insbesondere eine Haftung nach Produkthaftungsgesetz sowie eine
gesetzliche Garantiehaftung, bleibt von den vorstehenden Haftungseinschränkungen
unberührt. Gleiches gilt für die Haftung von HD PLUS bei schuldhafter Verletzung von
Leben, Körper oder Gesundheit eines Nutzers. Die verschuldensunabhängige
Haftung gemäß § 536a BGB ist ausgeschlossen, wenn HD PLUS dem Nutzer eine
HD+ Karte überlässt.
9.6 Die Ziffern 9.1, 9.2 und 9.5 umfassen sämtliche vertraglichen und gesetzlichen
Ansprüche, die wegen der Nutzung des HD+ Services geltend gemacht werden
können.
10 Laufzeit und Kündigung des Vertrages und Änderung des HD+ Services
10.1 Der Vertrag über die Nutzung des HD+ Service läuft für die jeweils vereinbarte
Dauer ab Aktivierung der HD+ Karte und kann vom Nutzer unter der Voraussetzung,
dass seine HD+ Karte nicht gem. Ziffer 1.7 gesperrt ist, verlängert werden. Unberührt
hiervon bleiben etwaige außerordentliche Kündigungsrechte.
10.2 Der Nutzer kann nicht außerordentlich kündigen, weil sich die Anzahl oder
Zusammenstellung der Programmangebote, welche der Nutzer mithilfe der HD+
Software entschlüsseln kann, während der Vertragslaufzeit ändert.
10.3 Kündigt HD PLUS den HD+ Service nach Abmahnung im Fall der Ziffer 7.3,
kann HD PLUS Schadensersatz nach den gesetzlichen Vorschriften fordern.
11 Datenschutz
Einzelheiten zur Datenverarbeitung sind im Datenschutzmerkblatt enthalten (siehe
www.hd-plus.de/datenschutz).
12 Schlussbestimmungen
12.1 HD PLUS ist berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder
teilweise auf einen zur ordnungsgemäßen Fortführung des Vertrages geeigneten
Dritten zu übertragen. Der Nutzer ist in diesem Fall berechtigt, das Vertragsverhältnis
mit Wirksamkeit zum Zeitpunkt der Übertragung zu kündigen.
12.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung von UN-
Kaufrecht ist ausgeschlossen.
Stand: März 2010
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