Bei gleichzeitigem Betrieb von Dunstabzugshaube im Abluftbetrieb
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und Feuerstätten darf im Aufstellraum der Feuerstätte der
Unterdruck nicht größer als 4PA (4x10
Die Abluft darf nicht in einen Rauch- oder Abgasschornstein
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eingeleitet werden. Das Einleiten der Abluft in einen Schacht, der
Entlüftung von Aufstellungsräumen von Feuerstätten dient, ist
nicht zulässig.
Bei Einleitung der Abluft in einen nicht in Betrieb befindlichen Rauch-
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oder Abgaskamin muss die Zustimmung des zuständigen
Schornsteinfegermeisters eingeholt werden.
Für die Abluftführung sind grundsätzlich die behördlichen
Vorschriften einzuhalten.
Bei Betrieb als Abluftgerät ist für eine ausreichende
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Zuluftöffnung in etwa der Größe der Abluftöffnung zu sorgen.
Aufgrund von Länder-Bauvorschriften unterliegt der gemeinsame
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Betrieb von Dunstabzugshauben und kamingebundenen
Feuerungsstätten, wie Kohle- oder Ölöfen und Gas-Thermen im
selben Raum, bestimmten Einschränkungen.
Der gemeinsame, gefahrlose Betrieb von kamingebundenen Geräten
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und Dunstabzugshauben ist nur gewährleistet, wenn Raum und/oder
Wohnung (Raum-Luftverbund) durch eine geeignete Zuluftöffnung von
ca. 500-600 cm
Dunstabzugshaube Unterdruck vermieden wird.
Im Zweifelsfalle Rat und Zustimmung des zuständigen Bezirks-
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Schornsteinfegermeisters oder der örtlichen Baubehörde ein holen.
Da in Räumen ohne Feuerungsstätte die Regel gilt: "Zuluftöffnung so
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groß wie Abluftöffnung", kann durch eine größere Öffnung als 500-
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600 cm
der Wirkungsgrad der Ablufteinrichtung beeinträchtigt
werden.
Der Betrieb der Haube als Umlufthaube ist unter den genannten
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Umständen gefahrlos und unterliegt nicht den obengenannten
Vorschriften.
Die Funktion der Dunstabzugshaube bei Abluftbetrieb ist nur dann
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optimal, wenn folgendes beachtet wird:
— kurze, gerade Abluftstrecken
— möglichst wenige Rohrbögen
— Verlegung der Rohre nicht in spitzen Winkeln sondern
in flachen Bögen
— möglichst große Rohrdurchmesser (min. 120 mm Ø)
Bei Nichtbeachtung dieser Grundsätze muß mit drastischen
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Leistungsverlusten und erhöhten Betriebsgeräuschen gerechnet
werden.
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von außen belüftet sind und dadurch bei laufender
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bar) sein.
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