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Garantiebedingungen - Leon Milano 48V Benutzerhandbuch

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Garantiebedingungen

Wir die Leon Cycle GmbH
gewähren
2 Jahre auf den Rahmen (E-Bikes)
12 Monate auf sämtliche elektronischen Bauteile inklusive Akku
auf die mit dem Garantieversprechen von uns beworbene Neuware. Die Frist für die Berechnung der Garantiedauer beginnt mit
Rechnungsdatum. Unsere Garantieleistungen erstrecken sich räumlich auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Treten
während dieses Zeitraums Material- oder Herstellungsfehler auf, gewähren wir als Garantiegeber im Rahmen der Garantie eine
der folgenden Leistungen nach unserer Wahl:
kostenfreie Reparatur der Ware (Reparaturzeit 1-4 Wochen ab Wareneingang) oder
kostenfreier Austausch der Ware ganz oder teilweise gegen einen gleichwertigen
Artikel (ggf. auch ein Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche Ware nicht mehr verfügbar ist). Ausgetauschte Artikel oder Teile
gehen in unser Eigentum über. Garantieansprüche sind ausgeschlossen bei Schäden an der Ware durch:
missbräuchliche oder unsachgemäße Behandlung (z. B. Bedienungsfehler, mechanische Beschädigungen, falsche
Betriebsspannung, fehlerhafte Aufbewahren, unsachgemäßen Anschluss, oder fehlerhafte Installationen).
übermäßige Umwelteinßüsse (Feuchtigkeit, Hitze, Überspannung, Staub etc.)
Nichtbeachtung etwaiger Sicherheitsvorkehrungen.
Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung und/oder empfohlener Wartungsintervalle.
Gewaltanwendung (z. B. Schlag, Stoß, Fall)
eigenmächtige Reparaturversuche ohne unsere vorhergehende schriftliche Zustimmung oder durch nicht für den Service
autorisierte Dritte oder wenn der Artikel zu gewerblichen Zwecken eingesetzt wird.
Mängel durch normalen Verschleiß, es sei denn wir leisten freiwillig Kulanz innerhalb der ersten 6 Monate, ohne Anerkennung
einer Rechtspßicht für Verschleißteile wie z.B.:
Sattel, Federgabel, Bremsen/Bremsbeläge, Scheibenbremsen, Speichen Gepäckträger, Bowdenzüge, Lenkergriffe, Schläuche /
Mäntel, Klingel, Katzenaugen, Front-, und Rücklicht, Pedalarme/Pedale, Fahrradständer, Felgenschloß, Gangschaltung, Tretlager,
Zahnkränze/Kassetten, Kette.
Bei Entfernung oder Veränderung des am Produkt angebrachten Typenschildes, der Seriennummer oder eines etwaigen
Sicherheitslabels erlischt der Garantieanspruch. Eine Inanspruchnahme der Garantieleistung setzt voraus, dass uns als
Garantiegeber die Prüfung des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermöglicht wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass
Beschädigungen auf dem Transportweg durch eine entsprechende Verpackung vermieden werden. Garantieleistungen bewirken
weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit für dieses Gerät; ausgewechselte Teile gehen in unser
Eigentum über.
Für die Beantragung der Garantieleistung müssen Sie eine Kopie der Originalrechnung der Warensendung beilegen. Wir bitten
um Verständnis, dass wir ohne Beilegung dieser Rechnungskopie die Garantieleistung ablehnen können. Die Übersendung der
Rechnungskopie dient der Berechnung der Garantiefrist.
Garantieansprüche machen Sie bitte telefonisch, per E-Mail oder per Fax geltend. Sämtliche Ihnen zustehenden gesetzlichen
Gewährleistungsrechte bleiben von den vorstehenden Garantieregelungen unberührt.
Haben Sie Fragen bezüglich der Gewährleistung oder einer Garantie, können Sie uns ebenfalls gerne per Email oder telefonisch
kontaktieren.
Garantiegeber ist in allen Fällen
Firma
Leon Cycle GmbH
Eckenerstraße 3
D-30179 Hannover
Germany
Telefon: 0511-89793822
Telefax: 0511-89793829
E-Mail: support@leoncycle.de
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