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Gewährleistung - SVB Seatec Bedienungsanleitung

Elektrofahrrad

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Gewährleistung
Gemäß dem europäischen Gewährleistungsrecht steht Ihnen eine gesetzliche
Gewährleistung von 2 Jahren zu.
Die Gewährleistung für Akkus beträgt 12 Monate, da es sich hierbei um einen
Verschleißartikel handelt.
Einführung
Bitte lesen Sie zur Vermeidung von Fehlbedienungen vor Inbetriebnahme des
Elektroantriebes diese Bedienungsanleitung sorgfältig durch.
Wir empfehlen Ihnen sich zuerst ohne Motorunterstützung mit Ihrem neuen
Fahrrad vertraut zu machen und sich an Funktionen wie Bremse und Schaltung
zu gewöhnen.
Das SEATEC Elektrofahrrad ist ein Fahrrad mit Trethilfe und gemäß dem
Europäischen Normentwurf prEN 15195 ein sogenanntes „EPAC" (Electrically
Power Assisted Cycle), oder auch Pedelec (Pedal Electric Cycle).
Es besitzt einen elektromotorischen Hilfsantrieb mit einer Nennleistung von 250
Watt. Die maximale Höchstgeschwindigkeit ist auf 25 km/h begrenzt und kann
nicht alleine durch die Bedienung des Drehgriffs geregelt werden, sondern ist
an die Beinarbeit des Radfahrers gekoppelt. Mit der Schaltung wählen Sie die
Tretgeschwindigkeit im Verhältnis zur Fahrgeschwindigkeit.
Aus diesem Grund sind Pedelecs weder Zulassungs-, Versicherungs-,
Führerschein- noch Helmpflichtig und unterliegen keiner Altersbeschränkung.
Die komplette Antriebseinheit ist sehr leicht und bei abgeschaltetem Motor
durch einen Freilauf völlig vom Antriebsrad getrennt. Auch ohne Einsatz des
Elektroantriebes haben Sie ein handliches und leicht laufendes Fahrrad.
Sie erhalten das Elektrofahrrad vormontiert. Vor der ersten Nutzung sind daher
alle Schrauben u.ä. nochmals zu kontrollieren und gegebenenfalls festzuziehen!
Laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) ist jedes Fahrrad mit einer
Beleuchtung auszurüsten.
Bewahren Sie die Bedienungsanleitung zum späteren Nachschlagen auf.

www.svb.de / Copyright SVB-Spezialversand Bremen

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