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Garantiebedingungen - DEHACO IBEX 2202GS Bedienungs- Und Wartungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2. Überblick

1.15 Garantiebedingungen

Ein neuer, von der Dehaco B.V. gelieferter IBEX-
Abbruchhammer hat eine Garantiefrist von 12
Kalendermonaten.
Die Garantie auf einen IBEX-Abbruchhammer bezieht sich auf
Material- oder Produktionsfehler während der Garantiefrist
(Herstellergarantie), wobei die nachstehend aufgeführten
Bedingungen gelten.
Der IBEX-Abbruchhammer muss von der Dehaco B.V.
oder einem anerkannten Händler installiert und in Betrieb
genommen werden. Die Garantiefrist beginnt im Zeitpunkt, in
dem der IBEX-Abbruchhammer versandt wurde.
Die mangelhaften Bauteile, die unter die Garantie fallen,
werden Eigentum der Dehaco B.V. Sie müssen für die Dehaco
B.V. verfügbar gehalten werden und sollten unverzüglich,
vollständig und unverändert zurückgegeben werden.
Ein Garantieanspruch wird nur in Behandlung genommen,
wenn er schriftlich bei der Dehaco B.V. oder einem
anerkannten Händler eingereicht wurde. Der Schaden oder
die Fehlfunktion muss innerhalb von 24 Stunden nach dem
ersten Auftreten angemeldet werden.
Ein Garantieanspruch muss die folgenden Angaben enthalten:
Seriennummer.
Typ der Grabmaschine, auf dem die Maschine montiert
wurde.
Beschreibung des Schadens oder der Fehlfunktion.
Fotos des Schadens (falls zutreffend), der Grabmaschine
und der Situation.
Kopie des Lieferscheins und der Rechnung des
IBEX-Abbruchhammers.
Nach der Feststellung des Fehlers kann die Dehaco B.V.
oder der anerkannte Händler dem Besitzer die Erlaubnis
erteilen, bestimmte Reparaturen durchzuführen. Wenn diese
Reparaturen unter die Bedingungen der Garantie fallen,
werden die erforderlichen Bauteile kostenlos geliefert. Wenn
keine Erlaubnis erteilt wird, die Reparatur selbst auszuführen,
muss der IBEX-Abbruchhammer an die Dehaco B.V. oder einen
zugelassenen Händler zur Reparatur oder zu Änderungen
zurückgesandt werden. Die Reparaturen werden kostenlos
durchgeführt. Die Transport- und/oder die Wegekosten
zur oder von der Dehaco B.V. oder zu oder von einem
anerkannten Händler sind nicht gedeckt.
Die Dehaco B.V. haftet nicht für Folgeschäden oder -verluste,
die von einem fehlerhaften IBEX-Abbruchhammer verursacht
werden. Dazu gehören Folgeschäden am Bagger/an der
Grabmaschine sowie Folgeschäden oder -verluste aufgrund
der Einstellung des Betriebs des Baggers/der Grabmaschine
oder der Arbeiten.
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Dehaco B.V. • Kruisbaak 25 • 2165 AJ Lisserbroek (NL) •  ✆ +31 (0)252 - 41 79 50 •  info@dehaco.nl • www.dehaco.nl
Von der Garantie ausgeschlossene Schäden
Schäden als Folge einer unsachgemäßen Installation oder
Inbetriebnahme des IBEX-Abbruchhammers, des Baggers/
der Grabmaschine oder des Hydrauliksystems.
Schäden als Folge unsachgemäßer oder nachlässiger
Wartung und Transportschäden.
Schäden oder Fehler, die auf falsche oder von
unautorisierten Dritten durchgeführte Reparaturen/
Wartung zurückgeführt werden können.
Schäden, die auf die falsche Ausführung der präventiven
Wartung wie beispielsweise einer regelmäßigen
Schmierung zurückgeführt werden können.
Schäden oder Mängel an Verschleißteilen wie
beispielsweise Beitel und Buchsen.
Folgeschäden, die dadurch verursacht werden, dass
der notwendige Austausch dieser Verschleißteile nicht
stattgefunden hat.
Wenn beschädigte oder fehlerhafte Bauteile durch
Nichtoriginalteile ersetzt werden, erlischt die gesamte
Garantie.

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