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Schulte Fachbodenregal Stecksystem Montageanleitung Und Bedienungsanleitung Seite 4

Inhaltsverzeichnis

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Fachbodenregale Stecksystem
ALLGEMEINE HINWEISE
Regale und Regalanlagen erfüllen die Kriterien für bauliche Anlagen, denn sie wer-
den aus Baustoffen und Bauteilen gebildet und sind direkt oder indirekt (über ande-
re Bauteile) mit dem Erdboden verbunden. Damit ist eine Regalanlage grundsätzlich
baugenehmigungspflichtig und für die Errichtung, Änderung und Unterhaltung sind
daher die Bestimmungen der Landesbauordnungen der Länder der Bundesrepublik
Deutschland maßgebend.
Aufgrund der Länderkompetenz auf dem Gebiet des Ordnungsrechts gibt es in jedem
der 16 Bundesländer bzw. Stadtstaaten eine eigene Landesbauordnung, die von den
gesetzgebenden Organen (Landtage) erlassen worden sind. Sie setzen unmittelbar
geltendes Recht. Wegen der zeitlichen Unterschiede bei der Verabschiedung haben
sie auch unterschiedliche Inhalte im Detail.
Allen Bauordnungen gemeinsam ist das einheitlich formulierte Ziel, daß durch die
von diesen erfassten baulichen und sonstigen Anlagen Gefahren für die öffentliche
Sicherheit oder Ordnung, insbesondere für Leben und Gesundheit, nicht ausgehen
dürfen.
Es kann also grundsätzlich möglich sein, dass ein Bauantrag eingereicht werden muss
und mit einer Baugenehmigung zu rechnen ist.
Wir bitten Sie vor dem Aufbau Ihrer Regalanlage unbedingt die in dieser Anleitung
aufgeführten Informationen und Hinweise zu lesen. Halten Sie sich bitte bei dem
Aufbau und bei der späteren Nutzung exakt an die Angaben dieser Anleitung, sowie
den Hinweisen in unseren Auftragsunterlagen.
Die von uns gelieferten Regalbauteile dürfen nur ihrem Verwendungszweck entspre-
chend eingesetzt werden. Für unsachgemäßen Einsatz, Nutzung oder Montage über-
nehmen wir keine Gewährleistung. Alle Angaben dieser Anleitung beziehen sich nur
für Regalanlagen für Innenaufstellung! Ansonsten bitten wir um Rücksprache.
Der Kunde steht in der Verpflichtung im Projektfall eine Klärung der erforderlichen
Anforderungen und Unterlagen mit dem Bauamt abzustimmen. Weiterhin hat der
Kunde im Falle der Beurteilung als bauantragspflichtiges Objekt, die erforderlichen
Unterlagen inklusive der Statik der Gründung und ggf. Brandschutzgutachten auf
seine Kosten bereit zu stellen und zu beantragen.
AUSFÜHRUNG DER MONTAGE
Die Montage ist durch qualifiziertes Personal (idealerweise mindestens 2 Personen)
mit entsprechendem Werkzeug auszuführen. Beim Zusammenfügen der Bauteile darf
keine rohe Gewalt angewendet werden. Es ist gemäß der folgenden Anleitung zu
montieren. Ausnahmen sind nur zulässig, wenn im Einzelfall unsere Begleitpapiere
eine abweichende Montage fordern. Unstimmigkeiten sind mit unserem Fachperso-
nal abzustimmen. Bei verzinktem Material empfehlen wir, bei der Montage mit
Handschuhen zu arbeiten.
Die gültigen Vorschriften der Berufsgenossenschaft sind zu beachten. Siehe Punkte 1
– 14, sowie die Vorgaben der BGR 234, oder ab 01.05.2014 die neue „DGUV Regel
108-007".
Bei der Planung von Regalanlagen gelten die „Richtlinien für Lagereinrichtungen
und -geräte BGR 234" des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaf-
ten und die einschlägigen Arbeitsstättenverordnungen verbindlich. Des Weiteren
sind die allgemeinen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
Die zulässigen Belastungen der Regale dürfen nicht überschritten werden. Die Belas-
tung können Sie an der Bodenprägung erkennen bzw. den Begleitpapieren entneh-
men. Die Angaben gelten bei gleichmäßig verteilter statischer Last. Feldlast siehe
Tabellen.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
Die folgenden Sicherheitsbestimmungen sind teilweise Auszüge aus den BG-
Regeln für Lagereinrichtungen und –geräte der BGR 234 (bisherige ZH 1/428) der
Berufsgenossenschaft.
1.
Verkehrswege für Fußgänger in Regalanlagen, die nur von Hand bedient wer-
den, müssen eine Mindestbreite von 1.250 mm, Nebengänge eine Mindestbrei-
te von 750 mm besitzen.
2.
Durchgänge in Regalanlagen müssen eine lichte Höhe von mindestens 2.000
mm haben.
3.
Die Regale sind ausschließlich für das Be- und Entladen von Hand bestimmt. Die
nicht für die Be- und Entladung vorgesehenen Seiten müssen gegen Herabfal-
len von Ladeeinheiten gesichert sein.
4.
Regale müssen lotrecht aufgestellt werden. Die Abweichung der Regale von
der Lotrechten in Längs- und Tiefenrichtung darf nicht mehr als 1/200 der
Regalhöhe betragen. Die Abweichung der Waagerechten darf nicht mehr als
1/200 der Feldweite betragen. Abweichungen sind durch Unterlegplatten zu
korrigieren.
5.
Regale müssen in bestimmten Fällen ausreichend gegen Kippen gesichert wer-
den.
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5.1. Gesichert werden müssen Regale, deren Höhen-Tiefenverhältnis größer als 5:1
ist.
Beispiel 1: Regalhöhe = 2.500 mm; Tiefe = 400 mm; ➞ 6,25:1.
Das Regal ist nicht standsicher.
Beispiel 2: Regalhöhe = 2.500 mm; Tiefe = 500 mm; ➞ 5:1.
Das Regal ist standsicher.
5.2. Ebenfalls gesichert werden müssen Regale mit Flügeltüren, deren Höhen-Tie-
fenverhältnis größer als 4:1 ist. Geeignete Maßnahmen zur Kippsicherung (S.
5-6) sind: Bodenverdübelung, Wandbefestigung oder die Sicherung durch
Querverbände. Im Fall einer Bodenverdübelung ist der Klemmfuß (mit Lasche)
vor dem Dübeln mit dem T-Profil zu verschrauben.
5.3. Weiterhin sind zu sichern: Regale mit herausziehbaren Elementen (wie z. B.
Schubladen, Hängeregisterauszügen) und Regale mit Leiteranlagen. Geeignete
Maßnahmen zur Kippsicherung (S. 6) sind: Wandbefestigung oder die Siche-
rung durch Querverbände.
6.
Die Fachböden sind in gleichmäßigen Abständen auf die Regalhöhe verteilt
einzubauen. Der maximale Abstand beträgt 600 mm. Der unterste Fachboden
darf max. 600 mm vom Boden entfernt montiert werden.
7.
Lieferbar sind Fachebenen mit einer maximalen Fachlast von 330 kg. Die Regale
müssen mit Typenschildern ausgestattet sein. Dieses muss folgende Angaben
enthalten: Hersteller, Typ, Baujahr oder Kommissioniernummer, zulässige Las-
ten.
8.
Die maximal zulässigen Bodenunebenheiten richten sich nach der DIN 18202,
Tabelle 3, Zeile 3. Der Fußboden muss mindestens eine Flächenpressung von 50
kg/qcm aufnehmen.
DIN 18202, Teil 5, Zeile 3:
bis
1 m Abstand:
4 mm
über
1 - 4 m Abstand: 10 mm
über
4 - 15 m Abstand: 12 mm
über
15 m Abstand: 15 mm
9.
Handelt es sich um einen korrosionsaktiven Boden (z.B. Magnesitboden), muss
das Regal durch die Verwendung von speziellen Unterlegplatten entkoppelt
werden, d.h. es darf kein direkter Kontakt zwischen Boden und Regal beste-
hen. Diese Unterlegplatten sind bei SCHULTE Lagertechnik erhältlich.
10.
Der Auf- oder Umbau der Regale darf nur im unbeladenen Zustand erfolgen.
11.
Die Regale sind nicht zur Aufnahme dynamischer Lasten geeignet (keine Schie-
be- oder Stoß lasten).
12.
Die Regale dürfen nicht von Personen betreten werden.
13.
Beschädigte Regalteile sind sofort auszutauschen.
14.
Die Lagerung von Lebensmitteln direkt auf verzinkten Fachböden ist nicht
zulässig.
15.
Unsere Qualitätsstandards gelten nur bei Aufbau in trockenen, gut belüfteten
Räumen. Die Luftfeuchtigkeit darf nicht mehr als 60 Prozent betragen. Zum
Aufbau im Temperaturbereich von - 20 Grad Celsius bis + 50 Grad Celsius.
16.
Alle Belastungsangaben gelten für den Aufbau in NICHT Erdbeben gefährde-
ten Gebieten. Für Erdbeben gefährdete Zonen gelten Abminderungsfaktoren.
REGALINSPEKTIONEN
Die Betriebssicherheitsverordnung sieht Lagereinrichtungen/Regale als Arbeitsmittel
an. Nach § 10 der BetrSichV müssen diese regelmäßig von befähigten Personen kont-
rolliert werden. Dabei müssen eventuelle Beschädigungen aufgenommen, vermessen
und dokumentiert werden. Grundlage der Kontrollen ist die neue europäische Norm
DIN EN 15635 („Leitlinien zum sicheren Arbeiten"). Sie legt den Ablauf der Kontrol-
len von Lagereinrichtungen/Regalen fest.
Sichtkontrollen
Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Inspektionen in regelmäßigen
Abständen, üblicherweise wöchentlich, durchgeführt werden, bzw. in anderen
Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen. Ein formaler, schriftlicher Bericht
ist aufzuzeichnen und aufzubewahren.
Experteninspektionen
„In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkun-
digen Person durchzuführen. Ein schriftlicher Bericht ist an den Sicherheitsbeauftrag-
ten mit Beobachtungen und Vorschlägen zu etwaigen erforderlichen Handlungen zu
richten."
(Auszug DIN EN 15635)
Experteninspektion durch fachkundige Person
Die Experteninspektion ist von einer fachkundigen Person (z. B. ausgebildeter Regal-
prüfer) durchzuführen, die entsprechende Gesetze und Verordnungen, berufgenos-
senschaftliche Regeln sowie die entsprechenden Normen und Normenentwürfe
kennt. Zusätzlich werden spezielle Kenntnisse über Lagereinrichtungen und Regale
vorausgesetzt.

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