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Gewährleistungen Und Bestimmungen Ausschließlich Für Die Schweiz - Grundig ILYOS Bedienungsanleitung

Dect telephone
Inhaltsverzeichnis

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LU Ilyos_ALL.book Page 34 Vendredi, 16. janvier 2009 3:41 15
Garantiebedingungen
Gewährleistungen und Bestimmungen
ausschließlich für die Schweiz
Für eine Garantieleistung sollten Sie sich an Ihren
Händler oder das Sagem Communications Helpdesk
wenden. Es muss ein Kaufbeleg vorgelegt werden.
Bitte nutzen Sie Ihr Gerät bestimmungsgemäß und
unter
normalen
Nutzungsbedingungen.
Communications übernimmt keine Haftung für nicht
bestimmungsgemäße
Nutzung
und
die
resultierenden Folgen.
Bei jeglicher Fehlfunktion berät Sie Ihr Händler oder
das Sagem Communications Helpdesk.
A) Allgemeine Garantiebedingungen
SAGEM übernimmt innerhalb eines Garantiezeitraums
von 24 -vierundzwanzig- Monate (3 -drei- Monate für
Zubehör) ab dem Kaufdatum ohne Berechnung und
nach eigenem Ermessen Reparaturarbeiten und
Kosten für Ersatzteile, wenn am Gerät Fehler auftreten,
die auf eine fehlerhafte Verarbeitung zurückzuführen
sind.
Außer in Fällen, wo der Kunde mit SAGEM einen
Wartungsvertrag über das Gerät abgeschlossen hat,
gemäß dem die Reparatur im Hause des Kunden
erfolgt, werden keine Gerätereparaturen im Hause des
Kunden durchgeführt. Der Kunde muss das defekte
Gerät an die Adresse zurückschikken, die er vom
Händler oder vom Sagem Communication Helpdesk
erhält.
Wenn ein Produkt zur Reparatur eingesandt werden
muss, ist diesem in jedem Fall ein Kaufbeleg (ohne
Änderungen,
Notizen
oder
unleserliche
beizulegen, der nachweist, dass für das Produkt noch
ein Garantieanspruch besteht. Wird kein Kaufbeleg
beigelegt, legt die SAGEM-Reparaturwerkstatt das
Produktionsdatum als Referenz für den Garantiestatus
des Produkts zugrunde.
Abgesehen von gesetzlichen Verpflichtungen, gewährt
Sagem Communications keinerlei implizite oder
explizite Garantien, die nicht in diesem Abschnitt
aufgeführt wurden und ist nicht haftbar für jegliche
direkte oder indirekte bzw. materielle oder immaterielle
Beschädigungen
außerhalb
des
vorliegenden
Garantierahmens.
34
Sollte eine Bestimmung dieser Garantie ganz oder
teilweise aufgrund eines Verstoßes gegen eine
zwingende
Verbraucherschutzvorschrift
nationalen Rechts ungültig oder illegal sein, bleibt die
Wirksamkeit
der
übrigen
Bestimmungen
Garantie hiervon unberührt.
Die gesetzliche Gewährleistung bleibt von der
Sagem
Herstellgarantie unberührt.
daraus
B) Garantieausschluss
SAGEM übernimmt keine Haftung aus der Garantie in
Bezug auf:
• Schäden, Defekte, Ausfälle oder Fehlfunktionen aus
einem oder mehreren der folgenden Gründe:
- Nichteinhaltung
der
Installations-
Gebrauchsanweisungen
- Äußere
Einwirkungen
auf
(einschließlich, aber ohne Einschränkung auf:
Blitzschlag, Feuer, Erschütterungen, Vandalismus,
ungeeignetes
/
schlechtes
Wasserschäden jeder Art)
- Modifizierung
der
Geräte
ohne
Genehmigung von SAGEM
- Ungeeignete Betriebsbedingungen, insbesondere
Temperaturen und Luftfeuchtigkeit
- Reparatur oder Wartung des Geräts durch nicht
von SAGEM autorisierte Personen
• Abnutzung der Geräte und Zubehörteile aufgrund
der normalen täglichen Nutzung
• Beschädigungen, die auf eine unzureichende oder
schlechte
Verpackung
der
Stellen)
zurückgesendeten Geräte zurückzuführen sind
• Verwendung neuer Software-Versionen ohne die
vorherige Genehmigung von SAGEM
• Änderungen oder Ergänzungen an Geräten oder an
der
Software
ohne
die
vorherige
Zustimmung von SAGEM
• Funktionsstörungen, die weder auf die Geräte noch
auf zum Betrieb der Geräte im Computer installierte
Software zurückzuführen sind
• Verbindungsprobleme, die auf ein ungünstiges
Umfeld zurückzuführen sind, insbesondere:
- Probleme im Zusammenhang mit dem Zugang
und/oder der Verbindung zum Internet wie z. B.
des
Unterbrechungen
des
Fehlfunktionen
bei
dieser
Abonnenten oder seines Gesprächspartners
- Übertragungsprobleme
unzureichende geographische Abdeckung des
Gebietes durch Funksender, Interferenzen oder
schlechte Verbindungen)
- Fehler des örtlichen Netzwerks (Verkabelung,
Server, Computer-Arbeitsplätze) bzw. Fehler im
Übertragungsnetz
(wie
beschränkt auf Interferrenz, Fehlfunktion oder
und
schlechte Netzqualität)
das
Gerät
- Änderung der Parameter des Funknetzes nach
dem Verkauf des Produktes
Stromnetz
oder
• Störungen aufgrund der normalen Instandhaltung
(wie
im
mitgelieferten
schriftliche
beschrieben) sowie Fehlfunktionen, die auf eine
Unterlassung der Generalüberholung zurückgehen.
Die Kosten für die Instandhaltungsarbeiten gehen in
jedem Fall zu Lasten des Kunden.
• Fehlfunktionen die auf die Verwendung von nicht
kompatiblen Produkten, Verbrauchsmaterialien oder
Zubehör zurückzuführen sind.
C) Reparaturen außerhalb der Garantie
an
SAGEM
In den unter B) genannten Fällen und nach Ablauf der
Garantielaufzeit, muss sich der Kunde von einem
autorisierten
Sagem
Kostenvoranschlag erstellen lassen.
schriftliche
Die Reparatur- und Versandkosten gehen zu Lasten
des Kunden.
Die vorstehenden Bedingungen gelten sofern nicht mit
dem Kunden anderweitig schriftlich vereinbart und nur
in der Schweiz.
Helpdesk: 08 48 - 84 81 02
Netzzugangs
oder
der
Verbindung
des
(zum
Beispiel
z.B.
jedoch
nicht
Benutzerhandbuch
Reparaturcenter
einen

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