Die gesetzliche Gewährleis-
tungspflicht des Übergebers
wird durch diese Garantie
nicht eingeschränkt. Die Ga-
rantiezeit kann nur verlängert
werden, wenn dies eine ge-
setzliche Norm vorsieht. In
den Ländern, in denen eine
(zwingende) Garantie und/
oder eine Ersatzteillagerhal-
tung und/oder eine Schaden-
ersatzregelung gesetzlich vor-
geschrieben sind, gelten die
gesetzlich vorgeschriebenen
Mindestbedingungen. Das
Serviceunternehmen und der
Verkäufer übernehmen bei
Reparaturannahme keine Haf-
tung für eventuell auf dem
Produkt vom Übergeber ge-
speicherte Daten oder Einstel-
lungen.
Nach Ablauf der Garantiezeit
haben Sie ebenfalls die Mög-
lichkeit, das defekte Gerät
zwecks Reparatur an die Ser-
vicestelle zu senden. Nach
Ablauf der Garantiezeit anfal-
lende Reparaturen sind kos-
tenpflichtig. Sollten die Repa-
ratur oder der Kostenvoran-
schlag für Sie nicht kostenfrei
sein, werden Sie jedenfalls
vorher verständigt.
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