Allgemeines
VERBOT: Beim Greifen und dem anschließenden Anheben von palettierten Baustoffpaketen dürfen die
Gummigreifbacken NICHT an der Palette anliegen
Ansonsten besteht Abrutschgefahr des Baustoffpaketes (durch unzureichende Klemmung).
→ Lebensgefahr!
Die Gummigreifbacken müssen beim Anhebevorgang direkt am Baustoffpaket anliegen
Bereich des Greifgutes -also direkt oberhalb der Palette).
ACHTUNG:
Das Arbeiten mit diesem Gerät ohne Sicherheitsschutznetz darf nur in bodennahem Bereich erfolgen.
Es dürfen nur Steinelemente mit parallelen und ebenen Greifflächen gegriffen werden!
Ansonsten besteht Abrutschgefahr!
V10
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