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Allgemeine Hinweise; Indikation; Sicherheitshinweise - Schuchmann Momo Gebrauchsanleitung

Dreirad und therapierad
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Allgemeine Hinweise / Indikation / Sicherheitshinweise

1. Allgemeine Hinweise

Durch die Drei-/Therapieräder wird behinderten Kindern und Jugendlichen die selbstständige
Fortbewegung ermöglicht. Die krankengymnastische Behandlung wird unterstützt, und die Stütz-
und Gleichgewichtsreaktion sowie Bewegungskoordinationen werden trainiert.
Alle wichtigen Teile, wie z.B. Sattel, Lenker oder auch Pedale können individuell an die Behinderung
des Einzelnen angepasst werden.
Durch spezielles Zubehör können die Kinder und Jugendliche z.B am Oberkörper bzw. im
Unterschenkel - / Fußbereich fixiert werden.
Die Fahrräder besitzen in der Regel eine Bremsnabe / Rücktrittbremsnabe am Hinterrad (außer bei
starrem Zahnkranz) und eine luftdruckunabhängige Feststellbremse am Vorderrad.
Bei den Stützrädern des Therapierades lassen sich die Härte der Federung und die Bodenfreiheit
einstellen.

1.1 Indikation

Kinder und Jugendliche mit neuromuskulären Erkrankungen (z.B. Cerebralparese,
Muskeldystrophie), die aufgrund der Behinderungen keinerlei normale Fahrräder oder Fahrzeuge,
auch nicht mit handelsüblichen Stützrädern, benutzen können.

1.2 Sicherheitshinweise

Gefahr!
Verbogene Lenker und Lenkervorbauten sofort austauschen! Bei Weiterbenutzung oder Richten
besteht BRUCHGEFAHR.
Die korrekte Benutzung des Produktes erfordert eine genaue und sorgfältige Einarbeitung des
behandelnden Betreuers.
Das Fahrzeug darf nur auf ebenem und festem Untergrund verwendet werden.
Für das maximale Gewicht des Patienten, beachten Sie bitte den Punkt "Technische Daten"
dieser Gebrauchsanleitung.
Tragen Sie stetes zweckmäßige helle und auffällige Kleidung!
Seien Sie immer bremsbereit, besonders auf abschüssigen und unübersichtlichen Strecken!
Nehmen Sie Rücksicht auf Spaziergänger und Wanderer!
Hängen Sie keine Lasten an den Lenker, diese beeinträchtigen die Fahrsicherheit.
Prüfen Sie regelmäßig die Befestigung der Tretkurbeln und Pedale!
Zu Ihrer eigenen Sicherheit, empfehlen wir Ihnen, Ihr Fahrzeug immer mit Helm zu benutzen.
Achten Sie dabei besonders auf die Qualität des Helmes. Er sollte zu mindestens den
gesetzlichen Vorschriften bzw. Empfehlungen entsprechen (Norm: EN 1078 oder ANS)!
Prüfen Sie vor jeder Fahrt Bremsen, Beleuchtung und Glocke auf Funktion!
Beachten Sie, dass Ihr Fahrzeug den gesetzlichen Auflagen entspricht!
Fahren Sie nur im fahrtüchtigen Zustand!
Verwenden Sie keine Kopfhörer, damit Sie Warngeräusche wahrnehmen können.
Wichtig!
Schiebestange: Wenn eine Schiebestange montiert ist, darf diese nur zum Führen des Fahrrades
benutzt werden.
Die Schiebestange ist NICHT zum Umsetzen des Fahrrades geeignet.
Gefahr!
Bei Nässe verlängert sich der Bremsweg Ihres Rades. Achten Sie deshalb immer darauf, Ihre
Geschwindigkeit so einzurichten, dass Sie jederzeit anhalten können.
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Pflege und Wartung / Mitnahme von Personen und Gepäck / Betrieb auf öffentlichen Straßen
Pflege und Wartung (Fortsetzung)
Pflege des Fahrrades
Um die Funktionssicherheit und die Optik des Fahrrades zu erhalten muss es regelmäßig gepflegt
werden, dabei sind folgende Hinweise zu beachten:
Regelmäßige und sachkundige Pflege dient der Werterhaltung des Fahrrades. Um Korrosions-
und andere Schäden zu vermeiden muss folgendes beachtet werden:
Schmutz niemals trocken, sondern immer mit Wasser und einem weichen Tuch oder
Schwamm entfernen. Zum Waschen keinen Hochdruckreiniger verwenden, da ansonsten die
Lager, der Lack oder der Dekor beschädigt werden könnte.
Aggressive Reinigungssätze dürfen nicht verwendet werden.
Lackschäden sofort ausbessern.
Korrosionsgefährdete Teile vorsorglich, vor allem vor und in der Winterzeit, mit entsprechenden
Konservierungs- und Pflegemitteln behandeln.
Lagern Sie das Fahrrad, insbesondere im Winter in einem trockenen, konstant temperierten
Raum.
Vor längerem Einlagern den Luftdruck der Reifen kontrollieren und ggf. auf den vom Hersteller
empfohlenen Luftdruck aufpumpen (siehe "Technische Angaben")
5. Mitnahme von Personen und Gepäck
Wichtiger Hinweis
Die Therapie- und Dreiräder sind grundsätzlich nicht für die Mitnahme einer zweiten Person
geeignet. Folgen, die aus einer derartigen nicht bestimmungsgemäßen Nutzung erwachsen, fallen
nicht in den Verantwortungsbereich des Herstellers.
Der Gepäckträger bzw., falls vorhanden, der Gepäckkorb darf mit maximal 10 kg belastet
werden.
6. Betrieb auf öffentlichen Straßen
ACHTUNG - WICHTIGER HINWEIS!
Die Therapie- und Dreiräder 12" bis 20" sind nach DIN Kinderräder und gelten deshalb laut
Straßen-Verkehrs-Ordnung (StVO) nicht als Fahrzeuge im Sinne derselben.
Da sie aus diesem Grund auch nicht der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
entsprechen müssen, dürfen sie nicht auf öffentlichen Straßen benutzt werden.
Darüber hinaus müssen Kinder bis zum vollendeten 8.Lebenjahr mit Fahrrädern laut StVO den
Gehweg benutzen.
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