4
Bremsanlage
Bremsanlage
Informationen zur Bremsanlage
VORSICHT
Unfall-und Lebensgefahr bei mangelhafter Bremsan-
lage.
Ihr Fahrzeug darf unter keinen Umständen mit man-
gelhafter Bremsanlage gefahren werden. Sollten sich
Mängel oder Verschleiß an der Bremsanlage be-
merkbar machen, unverzüglich an Ihren Vertrags-
händler wenden.
Fußbremse/Notbremse
– Bei einer Notbremsung das Bremspedal (2)
links vom Fahrpedal betätigen. Der Gabel-
stapler wird daraufhin bis zum Stillstand ab-
gebremst.
HINWEIS
Fahrer sollten sich mit der Wirkung der
Bremsanlage auf den Gabelstapler ohne La-
dung vertraut machen. Den Gabelstapler lang-
sam auf einer möglichst freien Fahrbahn be-
treiben, um die Fahrfunktionen zu testen.
Bei Ausfall der Fußbremse das Parkpedal zur
Notbremsung verwenden und zum Stillstand
bringen.
ACHTUNG
Nach einem Not-Halt mit der Feststellbremse soll-
te das Feststellbremssystem auf Verschleiß geprüft
werden.
92
Das Bremsverhalten des Fahrzeugs wird unter ande-
rem auch durch die Viskosität des Öls beeinflusst.
Bei Verwendung anderer Öle (andere Viskosität), als
vom Hersteller vorgegeben, wird entsprechend das
Bremsverhalten verändert und es besteht erhöhte
Unfall- und Lebensgefahr.
Es darf deshalb ausschließlich nur vom Hersteller
vorgeschriebenes Öl (siehe Betriebsstoffempfehlun-
gen) verwendet werden.
Bitte mit Ihrem Vertragshändler Kontakt aufnehmen.
5001 801 1634 DE - 03/2023 - 03
VORSICHT
Betrieb