• RUD-Komponenten sind entsprechend DIN EN
818 und DIN EN 1677 für eine dynamische Belas-
tung von 20.000 Lastspielen ausgelegt.
•
Beachten Sie, dass bei einem Hubvorgang
mehrere Lastspiele auftreten können.
•
Beachten Sie, dass durch die hohe dynamische
Beanspruchung bei hohen Lastspielzahlen die
Gefahr besteht, dass das Produkt beschädigt wird.
•
Die BG/DGUV empfiehlt: Bei hoher dynamis-
cher Belastung mit hohen Lastspielzahlen
(Dauerbetrieb) muss die Tragspannung ent-
sprechend Triebwerksgruppe 1Bm (M3 nach
DIN EN 818-7) reduziert werden. Verwenden
Sie einen Anschlagpunkt mit einer höheren
Tragfähigkeit.
• Beim An- und Aushängen der Anschlagmittel (An-
schlagkette) dürfen für die Handhabung keine
Quetsch-, Fang-, Scher- und Stoßstellen entstehen.
• Schließen Sie Beschädigungen der Anschlagmittel
durch scharfkantige Belastung aus.
• Beachten Sie, dass das Anschlagmittel im An-
schlagpunkt VRBG / RBG frei beweglich sein muss.
• Eine Biegebelastung des Bügels ist nicht zulässig!
• Der Lastbügel muss frei beweglich sein und darf
sich nicht an Kanten abstützen.
• Schrauben Sie den Anschlagpunkt immer vollständig ein.
Abb. 1: Der Anschlagpunkt muss vollständig
eingeschraubt sein.
3.3.2
Empfohlene Wendevorgänge
WARNUNG
Der Bügel darf sich nicht an Kanten oder
anderen Anbauteilen abstützen bzw. dort
anliegen.
WARNUNG
Überprüfen Sie die vorgeschriebenen
Anzugsmomente vor jedem Hebe- bzw.
Wendevorgang.
• Wendevorgänge in Ringebene
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Abb. 2: Wendevorgänge in Ringebene
4
VRBG / RBG
• Wendevorgänge in Klapprichtung:
Der Bügel wird in Klapprichtung geschwenkt
(senkrechte Belastung).
F
Abb. 3: Wendevorgänge in Klapprichtung
WARNUNG
Andere Belastungsrichtungen sind nicht
zulässig. Gefahr von erhöhtem Verschleiß
durch Kontakt von Bügel und Klotz.
4
Prüfung / Instandsetzung / Entsorgung
4.1 Hinweise zur regelmäßigen Überprüfung
Der Betreiber hat Art und Umfang der erforderlichen Prü-
fungen sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen
mittels einer Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und
festzulegen (siehe Abschnitte 4.2 und 4.3).
Die fortbestehende Eignung des Anschlagpunktes ist min-
destens 1x jährlich durch einen Sachkundigen zu prüfen.
Je nach Einsatzbedingungen, z.B. bei häufigem Ein-
satz, erhöhtem Verschleiß oder Korrosion, können
Prüfungen in kürzeren Abständen als einem Jahr erfor-
derlich sein. Die Überprüfung ist auch nach Schadens-
fällen und besonderen Vorkommnissen notwendig.
Die Prüfzyklen sind durch den Betreiber festzulegen
4.2 Prüfkriterien für die regelmäßige Inaugen-
scheinnahme durch den Anwender
• Richtige Schrauben- und Mutterngröße, Schrau-
bengüte und Einschraublänge
• auf festen Schraubensitz achten → Überprüfung
des Anzugsmomentes
• Vollständigkeit des Anschlagpunktes
• Vollständige, lesbare Tragfähigkeitsangabe sowie
Herstellerzeichen
• Verformungen an tragenden Teilen wie Grundkör-
per, Einhängebügel und Schraube
• mechanische Beschädigungen wie starke Kerben, in-
sbesondere in auf Zugspannung belasteten Bereichen
• Leichtes Schwenken des VRBG / RBG-Bügels
muss gewährleistet sein.
4.3 Zusätzliche Prüfkriterien für den
Sachkundigen / Instandsetzer
• Querschnittsveränderungen durch Verschleiß > 10 %
• starke Korrosion
• Funktion und Beschädigung der Schrauben,
Muttern sowie des Schraubengewindes.
• Weitere Prüfungen können, abhängig vom Ergeb-
nis der Gefährdungsbeurteilung, notwendig sein
(z.B. Prüfung auf Anrisse an tragenden Teilen).
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