FCC-Erklärung zu Funkstörungen, Klasse B
Diese Ausrüstung wurde getestet und als mit den Grenzwerten
für Digitalgeräte der Klasse B gemäß Teil 15 der FCC-Regularien
übereinstimmend befunden. Diese Grenzwerte wurden geschaffen,
um angemessenen Schutz gegen Störungen beim Betrieb in
Wohngebieten zu gewährleisten. Diese Ausrüstung erzeugt,
verwendet und kann Hochfrequenzenergie abstrahlen und kann
- falls nicht in Übereinstimmung mit den Bedienungsanweisungen installiert und
verwendet - Störungen der Funkkommunikation verursachen. Allerdings ist nicht
gewährleistet, dass es in bestimmten Installationen nicht zu Störungen kommt. Falls
diese Ausrüstung Störungen des Radio- oder Fernsehempfangs verursachen sollte,
was leicht durch Aus- und Einschalten der Ausrüstung herausgefunden werden kann,
wird dem Anwender empfohlen, die Störung durch eine oder mehrere der folgenden
Maßnahmen zu beseitigen:
∙ Neuausrichtung oder Neuplatzierung der Empfangsantenne(n).
∙ Vergrößern des Abstands zwischen Gerät und Empfänger.
∙ Anschluss des Gerätes an einen vom Stromkreis des Empfängers getrennten
Stromkreis.
∙ Wenden Sie sich an den Händler oder einen erfahrenen Radio-/Fernsehtechniker.
Hinweis 1
Ihre Betriebsbefugnis für dieses Gerät kann durch Änderungen oder Modifikationen
des Gerätes ohne ausdrückliche Zustimmung von der für die Einhaltung zuständigen
Seite ungültig werden.
Hinweis 2
Zur Einhaltung der Emissionsgrenzwerte müssen abgeschirmte Schnittstellenkabel
und Netzkabel verwendet werden, sofern vorhanden..
Dieses Gerät erfüllt Teil 15 der FCC-Regularien. Der Betrieb unterliegt den folgenden
beiden Voraussetzungen:
∙ Das Gerät darf keine schädlichen Interferenzen verursachen.
∙ Das Gerät muss jegliche empfangenen Funkstörungen hinnehmen, einschließlich
Störungen, die zu unbeabsichtigtem Betrieb führen können.
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Zulassungsbestimmungen