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Philips MF-JET 485 Bedienungsanleitung Seite 41

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Funktionsstörungen, die weder auf die Aus-
rüstung noch auf die Software zurückzu-
führen sind, die in den Benutzergeräten ver-
wendet wird um den Zugriff auf die von der
Ausrüstung zur Verfügung gestellten Dienste
zu ermöglichen,
Verbindungsprobleme, die auf ein ungünsti-
ges Umfeld zurückzuführen sind, insbesonde-
re:
- Probleme im Zusammenhang mit dem Zu-
gang oder der Verbindung zum Internet wie
z. B. Unterbrechungen der Zugangsnetze, der
Zusammenbruch der Leitung des Abonnen-
ten oder seines Gesprächspartners,
-
Übertragungsprobleme
geographische Abdeckung des Gebietes
durch die radioelektrischen Sender, Interfe-
renzen, Störgeräusche, Zusammenbruch oder
schlechte Qualität der Telefonleitungen...),
- Fehler der örtlichen Leitungen (Verkabelung,
Server, Benutzergeräte) bzw. Fehler des Über-
tragungsnetzes,
Arbeiten zwecks Generalüberholung der Ge-
räte (so wie in dem den Geräten beigefügten
Benutzerhandbuch beschrieben) sowie Funk-
tionsstörungen, die auf eine Unterlassung der
Generalüberholung zurückgehen, wobei dar-
auf hinzuweisen ist, dass die Kosten für die
Arbeiten zur Generalüberholung auf jeden
Fall zu Lasten des Kunden gehen.
C In den oben unter B) genannten Fällen sowie
nach Ablauf der Garantiefrist erhält der Kunde
vom jeweils autorisierten Servicecenter eine Mit-
teilung über die jeweiligen Reparaturpauschalen.
Nach Bestätigung wird die Reparatur durch-
geführt und der Kunde erhält das Gerät mit
Berechnung inklusive der Versandkosten vom
Service Center zurück.
Sollten Sie keine Original-Verbrauchsmaterialien
wie z. B. Inkfi lme, Patronen usw. verwenden, ent-
fällt jegliche Garantie oder Gewährleistung.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten, soweit
nicht mit dem Kunden eine schriftliche Sonder-
vereinbarung abgeschlossen wurde und ist auf
sämtliche in Deutschland, Österreich oder der
Schweiz verkauften Geräte anzuwenden. Sollte
eine dieser Bestimmungen gegen eine zwingen-
de Verbraucherschutzvorschrift des nationalen
Rechts verstoßen, ist diese Bestimmung nicht
anzuwenden; die Wirksamkeit der übrigen Be-
stimmungen bleibt hiervon unberührt.
(unzureichende
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