Einsatzplanung
4.2 Klimatische und mechanische Umgebungsbedingungen
Transport von Pufferbatterien
Pufferbatterien dürfen nur in der Originalverpackung transportiert werden. Es sind keine
speziellen Genehmigungen für den Transport der Pufferbatterien erforderlich. Der Lithium-
Anteil beträgt ca. 300 mg.
Hinweis
Die Pufferbatterie ist nach den Transportvorschriften Luftfracht der Gefahrgutklasse 9
zugeordnet.
Lagerung von Pufferbatterien
Pufferbatterien müssen kühl und trocken gelagert werden. Die maximale Lagerdauer beträgt
10 Jahre.
Regeln im Umgang mit Pufferbatterien
Unsachgemäße Behandlung von Pufferbatterien kann zu Entzündungs-, Explosions- und
Verbrennungsgefahr führen. Die Vorschriften nach DIN EN 60086-4, besonders in Bezug
auf den Verzicht von mechanischen oder elektrischen Manipulationen aller Art, müssen
unbedingt eingehalten werden.
● Batterien nicht öffnen, nur gegen gleiche Typen austauschen.
● Ersatz nur über Siemens beziehen (siehe Bestelldaten (Seite 17)).
● Alte Batterien sind möglichst an Batteriehersteller / Recycler abzugeben oder als
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WARNUNG
Sondermüll zu entsorgen.
Gerätehandbuch, 02/2011, 6FC5397-0AP20-0AA0
NCU 7x0.2