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4 Hinweise
4.2

Instandhaltung

Für elektrische Anlagen sind die einschlägigen Errichtungs- und
Betriebsbestimmungen zu beachten (z. B. RL 99/92/EG, RL 94/9/EG, BetrSichV
bzw. die national geltenden Verordnungen EN 60079-14, IEC 60079-14 und die
Reihe DIN VDE 0100).
Beachten Sie die nationalen Abfallbeseitigungsvorschriften bei der Entsorgung.
Wartung
Aktualisieren Sie regelmäßig die Windows-Umgebung (Security Patches) und
Virusscanner-Signaturen. Dies ist zwingend erforderlich, um die Funktionsfähigkeit
und Sicherheit Ihres Geräts stets aufrecht zu halten.
Hinweis
Weitere Informationen zum Thema "Industrial Security" finden Sie im Handbuch
"SIMATIC Prozessleitsystem PCS 7 Kompendium Teil F - Industrial Security":
https://support.industry.siemens.com/cs/ww/de/view/109742220
Inspektion
Gemäß EN 60079-17 und EN 60079-19, ist der Betreiber elektrischer Anlagen in
explosionsgefährdeten Bereichen verpflichtet, diese durch eine Elektrofachkraft auf
ihren ordnungsgemäßen Zustand prüfen zu lassen.
Reparaturen
Reparaturen an explosionsgeschützten Betriebsmitteln dürfen nur von dazu
befugten Personen mit Original-Ersatzteilen und nach dem Stand der Technik
ausgeführt werden. Die dafür geltenden Bestimmungen sind einzuhalten.
Inbetriebnahme
Vor Inbetriebnahme ist zu prüfen, dass alle Komponenten und Unterlagen
verfügbar sind.
Weitere Informationen zum Thema "Instandhaltung" finden Sie in der
Hinweis
Kurzanleitung unter folgendem Link:
Bedienhandbuch SIPIX SD100
11/2017
http://automation.bartec.de/tabletpc.htm
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