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Mindestanforderungen An Brennstoffe; Inhaltsstoffe; Nicht Holzartige Brennstoffe Aus Biomasse; Bundes-Immissionsschutzverordnung In Deutschland (1. Bimschv) - Viessmann VITOLIGNO 300-H Serie Planungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Grundlagen der Verbrennung von Holz
Qualitätsmerkmale der Holzhackschnitzel
Gute Holzhackschnitzel:
■ Niedriger, homogener Wassergehalt, keine Feuchte-Nester oder
Schimmel
■ Geringer Anteil an Nadeln, Blättern, feinen Ästen und Rinde
■ Geringer holziger Feinanteil (kaum Partikel < 3 mm)
■ Keine Verschmutzung mit Mineralboden oder sonstigen Fremd-
oder Störstoffen
■ Gleichförmige Partikelgröße (keine Überlängen)
■ Glatt geschnittene Kanten, keine ausgefranste Partikelform

1.4 Mindestanforderungen an Brennstoffe

Inhaltsstoffe

Bei der Beschaffung von Holz zur Verbrennung ist darauf zu achten,
dass Fremdanteile (z. B. Steine, Metallteile, Mauerreste, Kunststoffe
usw.) zu vermeiden sind. Sie verändern die Zusammensetzung des
Brennguts und damit die maßgeblichen Parameter des Verbrennungs-
prozesses. Für alle Brennstoffe gilt, dass keine Fremdkörper wie
Metallteile, Steine, Mauerreste oder Kunststoffe enthalten sein dür-
fen.
Chlor Cl
Schwefel S
Summe Cl, S
Aschegehalt gesamt
Alkalioxide in der Asche (K
O und Na
2
SB Sinterbeginn der Asche
Eine Folge der Überschreitung von obigen Grenzwerten ist eine ver-
kürzte Lebenszeit der Brennkammer und des Festbrennstoffkessels.
Damit einhergehend erhöht sich der Instandhaltungsaufwand und die
Wartungsintervalle verkürzen sich.

Nicht holzartige Brennstoffe aus Biomasse

Nicht holzartige Brennstoffe aus Biomasse wie Nadeln, Laub,
Getreide, Stroh, Spelzen, Fruchtkerne usw. sind als Brennstoff für
einen störungsfreien Betrieb ungeeignet und daher nicht zugelas-
sen.

1.5 Bundes-Immissionsschutzverordnung in Deutschland (1. BImSchV)

Inhalte der 1. BImSchV

In Deutschland wird in der Bundes-Immissionsschutzverordnung
(1. BImSchV) folgendes für kleinere und mittlere, nicht genehmigungs-
bedürftige Biomassefeuerungen geregelt:
Novellierung der 1. BImSchV - Verschärfung der Emissionsgrenzwerte
Ab 22. März 2010 trat die Novellierung der 1. BImSchV in Kraft mit
folgenden wesentlichen, neuen Punkten:
■ Regelung der Emissionsgrenzwerte für Festbrennstoffkessel mit
Nenn-Wärmeleistung 4 bis 1000 kW
■ Nachweis der geforderten Emissionsgrenzwerte in wiederkehren-
den Messungen vor Ort durch den Schornsteinfeger bei der Inbe-
triebnahme von Neuanlagen (wiederkehrende Prüfung alle 2 Jahre)
■ Verschärfung der Emissionsgrenzwerte für Staub von 20 mg/m³ und
für CO von 400 mg/m³ in der 1. BImSchV 2. Stufe
VITOLIGNO 300-H
(Fortsetzung)
mg/kg
mg/kg
mg/kg
g/kg
O)
g/kg
2
°C
Schlechte Holzhackschnitzel:
■ Ausgefaserte Oberfläche oder Kanten
■ Hoher Anteil an Nadeln, Blättern, feinen Ästen und Rinde
■ Verschmutzung mit Mineralboden oder Fremd- oder Störstoffen
■ Heterogene Partikelgröße
■ Hoher Feinanteil und Wassergehalt
Folgende Grenzwerte (pro kg Brennstoff trocken) der nicht brennbaren
Inhaltsstoffe (Asche bei Analysetemperatur von 815 °C) dürfen nicht
über- oder unterschritten werden:
Grenzwert
max. 300
max. 1000
max. 1000
max. 15,0
max. 1,0
min. 1000
Die Brennstoffeigenschaften (Elementarzusammensetzung, Ascheer-
weichungspunkt usw.) weichen von Holz zum Teil erheblich ab. Die
Verbrennung in einem Festbrennstoffkessel kann dazu führen, dass
das Verbrennungsverhalten beeinträchtigt wird und die Ausmauerung
mit Schamottesteinen sowie die Wärmetauscherflächen stärker bean-
sprucht werden. Garantieansprüche können daher nur bei Verwen-
dung zugelassener Brennstoffe geltend gemacht werden.
■ Unter welchen Bedingungen kleinere und mittlere Biomassefeue-
rungen aufgestellt und betrieben werden dürfen.
■ Festlegung der Emissionsgrenzwerte von kleinen und mittleren
Anlagen
■ Wie oft und in welchem Umfang eine Anlage aus Immissionsschutz-
gründen überwacht werden muss.
■ Emissionsgrenzwerte gelten nach einer Übergangsfrist auch für Alt-
anlagen.
■ Auslegung der Heizwasser-Pufferspeicher bei handbeschickten
Anlagen: Min. 12 Liter je Liter Brennstoff-Füllraum oder
55 Liter/kW Nenn-Wärmeleistung des Heizkessels
■ Auslegung der Heizwasser-Pufferspeicher bei automatisch
beschickten Anlagen: Min. 20 Liter/kW Nenn-Wärmeleistung des
Heizkessels
Vergleich Waldholz naturbelassen
ca. 1200
Viesmann
1
10
120
130
5,0
0,35
9

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