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Zuschlag Für Trinkwassererwärmung Bei Monovalenter Betriebsweise; Zuschlag Für Abgesenkten Betrieb; Monoenergetische Betriebsweise; Bivalente Betriebsweise - Viessmann VITOCAL 200-S Typ AWB 201.B Planungsanleitung

Luft/wasser-wärmepumpen
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Inhaltsverzeichnis

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Planungshinweise
(Fortsetzung)
Zuschlag für Trinkwassererwärmung bei monovalenter Betriebsweise
Hinweis
Im bivalenten Betrieb der Wärmepumpe ist die zur Verfügung ste-
hende Heizleistung normalerweise so hoch, dass dieser Zuschlag
nicht berücksichtigt werden muss.
Niedriger Bedarf
*6
Normaler Bedarf
oder
Etagenwohnung
(Abrechnung nach Verbrauch)
Etagenwohnung
(Abrechnung pauschal)
*6
Einfamilienhaus
(mittlerer Bedarf)
Zuschlag für abgesenkten Betrieb
Da die Wärmenpumpenregelung mit einer Temperaturbegrenzung für
abgesenkten Betrieb ausgestattet ist, kann auf den Zuschlag für abge-
senkten Betrieb gemäß EN 12831 verzichtet werden.
Durch die Einschaltoptimierung der Wärmepumpenregelung kann
auch auf den Zuschlag für Aufheizung aus abgesenkten Betrieb ver-
zichtet werden.

Monoenergetische Betriebsweise

Die Wärmepumpenanlage wird im Heizbetrieb durch einen integrier-
ten oder als Zubehör erhältlichen Heizwasser-Durchlauferhitzer unter-
stützt. Die Zuschaltung erfolgt durch die Regelung in Abhängigkeit der
Außentemperatur (Bivalenztemperatur) und der Heizlast.
Hinweis
Der Anteil des vom Heizwasser-Durchlauferhitzer verbrauchten
Stroms wird in der Regel nicht mit Sondertarifen berechnet.

Bivalente Betriebsweise

Externer Wärmeerzeuger
Die Wärmepumpenregelung ermöglicht den bivalenten Betrieb der
Wärmepumpe mit einem externen Wärmeerzeuger, z.B. Öl-Heizkes-
sel.
Der externe Wärmeerzeuger ist hydraulisch so eingebunden, dass die
Wärmepumpe auch zur Rücklauftemperaturanhebung des Kessels
genutzt werden kann. Die Systemtrennung erfolgt entweder mit einer
hydraulischen Weiche oder einem Heizwasser-Pufferspeicher. Für
einen optimalen Betrieb der Wärmepumpe muss der externe Wärme-
erzeuger über einen Mischer in den Heizwasservorlauf eingebunden
werden. Mit der direkten Ansteuerung dieses Mischers durch die Wär-
mepumpenregelung wird eine schnelle Reaktion erreicht.
*5
Bei einer Aufheizzeit des Speicher-Wassererwärmers von 8 h.
Falls der tatsächliche Warmwasserbedarf die angegebenen Werte übersteigt, muss ein höherer Leistungszuschlag gewählt werden.
*6
VITOCAL
Warmwasserbedarf bei Warm-
wassertemperatur 45 °C
in l/d und Person
15 bis 30
30 bis 60
Bezugstemperatur 45 °C
in l/d und Person
30
45
50
Für den üblichen Wohnhausbau wird von einem max. Warmwasser-
bedarf von ca. 50 Liter pro Person und Tag mit ca. 45 ºC ausgegangen.
■ Dies entspricht einer zusätzlichen Heizlast von ca. 0,25 kW pro Per-
son bei 8 h Aufheizzeit.
■ Dieser Zuschlag wird nur berücksichtigt, falls die Summe der zusätz-
lichen Heizlast größer als 20 % der nach EN 12831 berechneten
Heizlast ist.
Spezifische Nutzwärme
in Wh/d und Person
600 bis 1200
1200 bis 2400
Spezifische Nutzwärme
in Wh/d und Person
ca. 1200
ca. 1800
ca. 2000
Beide Funktionen müssen in der Regelung aktiviert werden. Falls auf
die genannten Zuschläge aufgrund der aktivierten Regelungsfunktio-
nen verzichtet wird, muss dies bei der Übergabe der Anlage an den
Anlagenbetreiber protokolliert werden.
Sollen die Zuschläge trotz der genannten Regelungsoptionen berück-
sichtigt werden, erfolgt die Berechnung nach EN 12831.
Auslegung bei typischer Anlagenkonfiguration:
■ Heizleistung der Wärmepumpe auf ca. 70 bis 85 % der max. erfor-
derlichen Gebäude-Heizlast gemäß EN 12831 auslegen.
■ Anteil der Wärmepumpe an der Jahresheizarbeit beträgt ca. 95 %.
■ Sperrzeiten müssen nicht berücksichtigt werden.
Hinweis
Die gegenüber der monovalenten Betriebsweise geringere Dimensio-
nierung der Wärmepumpe hat eine Erhöhung der Laufzeit zur Folge.
Falls die Außentemperatur (Langzeitmittel) unterhalb der Bivalenz-
temperatur liegt, schaltet die Wärmepumpenregelung den externen
Wärmeerzeuger ein. Bei direkter Wärmeanforderung durch die Ver-
braucher (z.B. bei Frostschutz oder bei einem Defekt der Wärme-
pumpe) wird der externe Wärmeerzeuger auch oberhalb der Biva-
lenztemperatur eingeschaltet.
Der externe Wärmeerzeuger kann zusätzlich für die Trinkwasser-
erwärmung freigegeben werden.
Hinweis
Die Wärmepumpenregelung beinhaltet keine Sicherheitsfunktionen
für den externen Wärmeerzeuger. Um bei Fehlfunktion zu hohe Tem-
peraturen im Vor- und Rücklauf der Wärmepumpe zu vermeiden, müs-
sen Sicherheitstemperaturbegrenzer zum Abschalten des externen
Wärmeerzeugers (Schaltschwelle 70 °C) vorgesehen werden.
Empfohlener Heizlastzuschlag
*5
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
0,08 bis 0,15
0,15 bis 0,30
Empfohlener Heizlastzuschlag
*5
für Trinkwassererwärmung
in kW/Person
ca. 0,150
ca. 0,225
ca. 0,250
VIESMANN
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