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Kühlflüssigkeit - Viessmann EM-50/81 Bedienungsanleitung

Blockheizkraftwerk für erdgasbetrieb
Inhaltsverzeichnis

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Vorbereitungen
2.1.3 Kühlflüssigkeit
Vorgeschriebene Bestandteile
Das Kühlsystem ist mit einer Mischung aus
trinkbarem Leitungswasser und Gefrierschutzmittel
mit Korrosionsschutz für Motorkühlsysteme zu
befüllen.
-
62 Vol.-% Wasser
Geeignet ist trinkbares Leitungswasser mit
nachfolgend eingeschränkten Analysewerten:
Aussehen: farblos, klar, frei von mechanischen
Verunreinigungen
Härte:
Chloride:
Sulfate:
pH-Wert bei 20 °C:
HINWEIS!
Analysen des vorhandenen
Trinkwassers sind bei den zuständigen
kommunalen Behörden zu erfragen. Wo
die Trinkwasserqualität nicht ausreicht
ist vorhandenes Trinkwasser so lange
mit voll entsalztem Wasser oder
Destillat oder Kondensat zu
vermischen, bis die oben genannten
Analysewerte erreicht werden.
-
38 Vol.-% Gefrierschutzmittel
ACHTUNG!
Es dürfen nur Gefrierschutzmittel mit
Korrosionsschutz für Motorkühlsysteme
verwendet werden, die nach
Betriebsmittelvorschrift des BHKW-
Herstellers zugelassen sind (siehe Tab. 6,
„Zugelassene Gefrierschutzmittel")
Eine Mindestkonzentration von 38 Vol.-%
Gefrierschutzmittel ist immer einzuhalten,
da unter 38 Vol.-% kein ausreichender
Korrosionsschutz gewährleistet ist.
14
max. 20° dGH
max. 100 ppm
max. 150 ppm
6,5 bis 8,5
Bedienungsanleitung Erdgas-BHKW-Module VITOBLOC 200
Umgang mit Gefrierschutzmittelkonzentrat
ACHTUNG!
Beim Umgang mit dem
Gefrierschutzmittelkonzentrat
Schutzhandschuhe und Schutzbrille
tragen! Sicherheitsdatenblatt beachten
(Bezug über Glykol-Lieferanten)!
Bei Kontakt mit dem Konzentrat:
Gegenstände
mit saugfähigem Material abwischen und als
Sondermüll entsorgen,
Haut
mit Wasser und Seife abwaschen,
Augen
15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem
Wasser gründlich ausspülen und danach einen Arzt
aufsuchen.
Kontrolle und Erneuerung der
Kühlflüssigkeit
Die Konzentration vierteljährlich mittels
Dichtespindel oder Refraktometer überprüfen.
Gefrierschutzmittelkonzentration nie unter
38 Vol-% absinken lassen.
Kühlflüssigkeitsverluste immer mit einer Mischung
aus Wasser und 38 Vol-% Gefrierschutzmittel
ergänzen.
GEFAHR!
Keine Gefäße für Trinkwasser oder
Lebensmittel verwenden!
Spätestens nach 2 Jahren die gesamte
Kühlflüssigkeit erneuern.
Kühlflüssigkeit sowie Korrosions- und /oder
Gefrierschutzmittel bei der Entsorgung als
Sondermüll behandeln.
Bei der Entsorgung von verbrauchten
Kühlflüssigkeiten sind die Vorschriften der
zuständigen örtlichen Behörden zu beachten.

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