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Rechtliche Bestimmungen & Allgemeine Hinweise - MAXIMUS MX2-45 Handbuch

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Rechtliche Bestimmungen & Allgemeine Hinweise
1. KENNZEICHEN
Der MAXIMUS MX2-45 ist Versicherungs- und Kennzeichenpflichtig.
Eine EU-Betriebserlaubnis (ECC) liegt dem Roller bei. Mit diesem Dokument können Sie
bei der Versicherung Ihrer Wahl ein Kennzeichen beziehen. Die Betriebserlaubnis ist in
englischer Sprache, da diese die Amtssprache in der EU ist.
2. FÜHRERSCHEIN
Benötigt wird eine Fahrerlaubnis der Klasse AM oder A oder B. Das Mindestalter beträgt
16 Jahre, in einigen Bundesländern ab 15 Jahre.
Informieren Sie sich hierüber bei den entsprechenden Behörden in Ihrem Bundesland.
3. HELMPFLICHT
Bei dem MAXIMUS MX2-45 besteht Helmpflicht.
4. ANZAHL DER MITFAHRER
Der MAXIMUS MX2-45 ist für den Betrieb mit zwei Personen zugelassen.
5. VERLEIHUNG DES ROLLERS
Sollten Sie Ihren Roller Dritten zur Verfügung stellen, überprüfen Sie bitte, ob ein
Führerschein (siehe Punkt 2) vorliegt und weisen Sie die betreffende Person in die
Bedienung des MAXIMUS MX2-45 ein.
6. GEH- UND RADWEGE
Die Benutzung von öffentlichen Geh- und Radwegen ist nicht erlaubt.
7. AUFBAUZUSTAND BEI AUSLIEFERUNG
Der Artikel wird zu ca. 95% vormontiert geliefert.
Die vorgenannten Bestimmungen gelten für den Bereich
In Österreich, in der Schweiz und in anderen europäischen Ländern können diese
Bestimmungen abweichen. Bitte erkundigen Sie sich bei den dortigen Behörden vor Ort
der Bundesrepublik Deutschland.
inwieweit abweichende Regelungen bestehen.
Soletek GmbH | Feldheider Str. 62 | 40699 Erkrath | Telefon: 02103-496-0 |rolektro.de
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