Laserklasse
Definition
Klasse 3R
Die zugängliche Laserstrahlung liegt im Wellenlängenbereich von
302,5 nm bis 106 nm und ist gefährlich für das Auge. Die Leistung
bzw. die Energie beträgt maximal das Fünffache des Grenzwertes
der zulässigen Strahlung der Klasse 2 im Wellenlängenbereich von
400 nm bis 700 nm.
Die Laser dieser Klasse sind prinzipiell gefährlich für das Auge. Die
Gefährlichkeit wird dadurch begrenzt, dass die Leistung im
sichtbaren Bereich höchstens 5 mW betragen darf und außerhalb
des sichtbaren Bereichs höchstens das Fünffache der Leistung von
Lasern der Klasse 1.
Klasse 3B
Die zugängliche Laserstrahlung ist gefährlich für das Auge, und in
besonderen Fällen auch für die Haut.
Die Strahlung von Lasern der Klasse 3B (mittlere Leistung) ist für
das Auge sowohl bei direkter Einwirkung als auch bei Einwirkung
von gespiegelter Strahlung gefährlich. Im oberen Leistungsbereich
können diese Laser auch die Haut schädigen. Die Leistung ist auf
500 mW begrenzt.
Klasse 4
Die zugängliche Laserstrahlung ist sehr gefährlich für das Auge und
gefährlich für die Haut. Auch diffus gestreute Strahlung kann
gefährlich sein. Die Laserstrahlung kann Brand- und
Explosionsgefahr verursachen.
Laser der Klasse 4 sind Hochleistungslaser. Ihre Strahlung ist so
intensiv, dass bei jeglicher Art von Exposition der Augen oder der
Haut mit Schädigungen zu rechnen ist. Außerdem besteht bei
Lasern dieser Klasse Brand- und Explosionsgefahr.
Verantwortlich für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen ist der Betreiber der
Lasereinrichtung.
● Stellen Sie geeignete Feuerlöscheinrichtungen bereit.
● Sorgen Sie dafür, dass die Lasergeräte einer Laserklasse zugeordnet und
entsprechend gekennzeichnet sind.
● Zeigen Sie den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4 bei den
zuständigen Marktaufsichtsbehörden an.
● Grenzen Sie beim Betrieb solcher Laser den Laserbereich ab und kennzeichnen
Sie den Bereich.
● Bestellen Sie als Betreiber von Lasereinrichtungen der Klassen 3R 3B und 4
sachkundige Personen als Laserschutzbeauftragte.
● Belehren Sie das Personal, das Lasereinrichtungen der Klassen 1M, 2, 2M, 3R,
3B oder 4 anwendet oder sich im Laserbereich von Lasern der Klassen 3R, 3B
Sicherheit
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