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Transport, Lagerung und Entsorgung

Lagerung

5.2 Lagerung
Eine Lagerung bzw. Zwischenlagerung muss in trockener, frostfreier und gut belüfteter Umge-
bung erfolgen. Der Gasbehälter muss geschlossen sein, die Maschine darf nicht direkter Son-
neneinstrahlung ausgesetzt sein. Die Lagerung darf nicht in Räumen unter Erdgleiche erfolgen.
Feuer, offene Zündquellen und Rauchen ist verboten.
HINWEIS

5.3 Entsorgung

Bei der Entsorgung sind die unterschiedlichen Materialien und Medien voneinander zu trennen.
Informationen zur Entsorgung der Gefahrstoffe sind den einschlägigen Datenblättern des jeweili-
gen Herstellers zu entnehmen. Bei der Entsorgung können Stoffe austreten, die für Menschen
gefährlich sein können. Sicherheitshinweise und gesetzliche Anforderungen über Stoffe, von de-
nen Gefahren für Mensch, Umwelt und Anlage ausgehen, stehen ebenfalls in den Datenblättern
des jeweiligen Herstellers.
Untersuchung auf Korrosion
Die Maschine ist am Lagerort alle 6 Monate auf Schäden durch Korrosion
zu untersuchen.
Kapitel 5
Seite 21
ADLER-Heater 500 / 750 E

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Heater 750 e

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