Sicherheit
Bestimmungsgemäße Verwendung
1
1.1
Die Schutzraum-Belüftungsanlage wird in Schutzräumen
zum Schutz vor nuklearen, biologischen oder chemischen
Schadstoffen eingesetzt. Die Schutzraum-Belüftungsanlage
führt dem Schutzraum Atemluft zu und sorgt für einen
konstanten Überdruck im Schutzraum.
Nuklear, biologisch oder chemisch verseuchte Atemluft
kann mittels zwischengeschalteten Gasfiltern gereinigt
werden. Der Gasfilter muss nach der Verwendung im
Katastrophenfall immer durch einen neuen ersetzt werden,
siehe Kapitel "6.4.2 Gasfilter" auf Seite 34.
1.2
Eine andere oder erweiterte Nutzung der
Schutzraum-Belüftungsanlage als im Kapitel
"1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung" auf Seite 6
beschrieben gilt als nicht bestimmungsgemäß und damit
sachwidrig.
Dies gilt vor allem für die Verwendung der
Schutzraum-Belüftungsanlage für die Filterung von
unverschmutzter Luft oder dem Einsatz außerhalb von
Schutzräumen.
ACHTUNG
Sachschaden am Gasfilter durch falsche Handhabung
möglich.
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Sicherheit
Bestimmungsgemäße Verwendung
Fehlgebrauch
Halten Sie den Gasfilter außerhalb der Nutzung
luftdicht verschlossen. Ansonsten kann die Aktivkohle
im Gasfilter mit Feuchtigkeit gesättigt werden und der
Gasfilter wird unbrauchbar.
Version: 1.0
Schutzraum-Belüftungsanlage