4.2.3
Personenqualifikation und Schulung
Das Personal für Bedienung, Wartung, Inspektion und Montage muss die entsprechende
Qualifikation für diese Arbeit aufweisen. Verantwortungsbereich, Zuständigkeit und Überwachung
des Personals müssen durch den Betreiber geregelt sein.
Bezeichnung
Bediener
Elektrofachkraft
Fachpersonal
Kältefachkraft
Fachpersonal für
Transport und
Lagerung
4.2.4
Gefahren bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
Die Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise kann sowohl eine Gefährdung für Personen als auch
für die Umwelt und das System / die Anlage zur Folge haben. Die Nichtbeachtung der
Sicherheitshinweise führt zum Verlust jeglicher Schadensersatzansprüche.
4.2.5
Sicherheitsbewusstes Arbeiten
Die in der Montage- und Wartungsanleitung aufgeführten Sicherheitshinweise, die bestehenden
nationalen Vorschriften zu Unfallverhütung sowie eventuelle interne Arbeits-, Betriebs- und
Sicherheitsvorschriften des Betreibers sind zu beachten.
4.2.6
Sicherheitshinweise für den Betreiber / Bediener
Ein Berührungsschutz für sich bewegende Teile darf nicht entfernt werden, wenn das System /
die Anlage im Betrieb ist. Gefährdungen durch elektrische Energie sind auszuschließen.
(Einzelheiten
hierzu
Energieversorgungsunternehmen).
H.I.B Hydac International
Version: H/DV
Datum: 11.01.2023
Beschreibung
Der Bediener wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die
ihm
übertragenen
Aufgaben
unsachgemäßem Verhalten unterrichtet. Aufgaben, die über die
Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf der Bediener nur
ausführen, wenn dies in der Betriebsanleitung angegeben ist und der
Betreiber ihn ausdrücklich damit betraut hat.
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse
und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und
Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an elektrischen Anlagen
auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und zu
vermeiden. Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem
sie tätig ist, ausgebildet und kennt die relevanten Normen und
Bestimmungen.
Fachpersonal ist aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und
Erfahrung sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen
in der Lage, die ihm übertragenen Arbeiten auszuführen und mögliche
Gefahren selbstständig zu erkennen und Gefährdungen zu vermeiden
Die Kältefachkraft ist für den speziellen Aufgabenbereich, in dem sie tätig
ist, ausgebildet und zertifiziert und kennt die geltenden Normen und
Bestimmungen. Die Zertifizierung schließt die erforderliche Kompetenz für
die Emissionsvermeidung, die Rückgewinnung fluorierter Treibhausgase
und den sicheren Umgang mit Kälteeinrichtungen der relevanten Art und
Größe ein. Die Kältefachkraft kann aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung
und Erfahrungen Arbeiten an kältetechnischen Anlagen ausführen und
mögliche Gefahren selbstständig erkennen und vermeiden.
Das Personal muss mit dem Umgang mit Hebemittel und Anschlagmittel
zum Transport von Maschinen und Maschinenteilen, wie auch
Hydraulikaggregaten vertraut und eingewiesen sein.
in
den
Vorschriften
Montage- u. Wartungsanleitung
und
möglichen
des
VDE
und
Gefahren
bei
der
örtlichen
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