Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Einstellungen (Go-E Charger) - Dynamisches Lastmanagement; Garantie, Gewährleistung Und Ausschlüsse; Ce-Komformitätserklärung - go-e Controller Installations- Und Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

11. PV-Überschussladen / Lastmanagement
46
46
Einstellungen (go-e Charger) -
Dynamisches Lastmanagement
Möchtest du das dynamische Lastmanagement
verwenden, tippe unten in der App auf "Ein-
stellungen" und dann weiter auf "Lastmanage-
ment".
Mit deinem go-e Controller kannst du stati-
sches und dynamisches Lastmanagement kom-
binieren.
Den Wert für dynamisches Lastmanagement
hinterlegst du in der Zeile "Maximaler Netz-
strom". Das ist der Strom in Ampere, den dein
Haus maximal aus dem Netz beziehen kann.
Der go-e Controller wird dafür sorgen, dass
dieser Wert beim Laden deines Elektroautos in
Kombination mit dem Strombedarf deiner an-
deren Verbraucher niemals überschritten wird.
Im Bedarfsfall regelt der go-e Controller die La-
deleistung runter und später wieder rauf.
12. Garantie, Gewährleistung und Ausschlüsse
1. Die go-e GmbH gewährt für go-e Controller eine Garantie gegen Material- und Funktionsfehler entsprechend
der nachfolgender Bedingungen. Die Garantiefrist beträgt 24 Monate ab Erhalt der Ware nach erstmaligem Kauf
des Produktes bei go-e oder einem Wiederverkäufer. Diese Garantie gilt zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleis-
tung von 2 Jahren (ab Erhalt der Ware) und schränkt diese nicht ein.
2. Die Garantie gilt nur bei Vorlage des Kaufnachweises mit Angabe des Kaufdatums.
3. Im Garantiefall hat der Kunde die go-e GmbH unverzüglich in Textform zu informieren und den Mangel zu
rügen. go-e ist bei Vorliegen einer berechtigten Mängelrüge verpflichtet, die Verbesserung oder den Austausch
ehestmöglich durchzuführen bzw. zu veranlassen. Für den (berechtigten) Fall der Retournierung des mangel-
haften Produktes an die go-e GmbH, trägt diese die dafür anfallenden Kosten. Stellt sich im Garantiefall heraus,
dass das Gerät ausgetauscht werden muss, so verzichtet der Kunde ab dem Datum des Rückversands auf das
Eigentum am bisherigen Gerät und das neue Gerät geht gleichzeitig ins Eigentum des Käufers über. Dieser Eigen-
tumsübergang findet auch Anwendung, wenn ein Gerät im Kulanzfall außerhalb der Garantiezeit zu reduzierten
Konditionen ausgetauscht wird. In jedem Fall ist ein Nachweis in Form einer Rechnung vorzulegen. Die Demon-
tage eines vermeintlich defekten, fest installierten go-e Produktes darf aus Sicherheitsgründen ausschließlich
von einer dazu befähigten Elektrofachkraft durchgeführt werden. Vor Demontage des Produktes ist in jedem
Fall Kontakt mit dem technischen Kundensupport von go-e aufzunehmen und dessen Entscheidung über das
weitere Vorgehen zur Abwicklung des Servicefalls abzuwarten. Reparaturen dürfen ausschließlich durch den
Hersteller go-e erfolgen. Für Reparaturen, die nicht von go-e durchgeführt wurden, besteht im Rahmen der
Garantie kein Anspruch auf Kostenersatz.
4. Bei falscher Lagerung, Verwendung oder Installation/Montage durch den Käufer/Installateur und daraus ent-
standenen Schäden am Produkt oder bei sonstigen technischen Mängeln verursacht durch den Käufer/Installa-
teur erlischt die Garantie sowie gesetzliche Gewährleistung. In diesem Fall trägt der Käufer die Versandspesen.
Dies gilt insbesondere, wenn das Produkt für eine andere als die vom Hersteller ausgewiesene Verwendung
genutzt wird.
5. Die Garantie und Gewährleistung erlischt ebenfalls bei jeglicher Änderung oder Öffnung eines go-e Produktes
oder wenn im Falle einer fest installierten Ladestation kein Nachweis über die Installation durch qualifiziertes
Fachpersonal vorliegt (z. B. Inbetriebnahmebescheinigung).
6. Die go-e GmbH unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um den Betrieb von sämtlichen kostenlosen
digitalen Zusatzdienstleistungen entsprechend der Darstellungen in den Bedienungsanleitungen der Produkte
zu erbringen, einschließlich aber nicht beschränkt auf App- und Cloudfunktionen. go-e garantiert jedoch nicht,
dass diese immer fehlerfrei, vollständig verfügbar und ohne Unterbrechung funktionieren. Die go-e GmbH erteilt
für diese digitalen Zusatzfunktionen keinerlei Garantie, Gewährleistung oder Zusicherungen, ist aber bemüht,
nach einer Fehler-/ Störungsmeldung durch den Kunden, in einer angemessenen Zeit kostenlos eine Umge-
hungslösung oder ein Update zur Behebung von Fehlern oder zur Beseitigung von Störungen anzubieten. Die
Meldung des Kunden kann telefonisch während der go-e Geschäftszeiten, per e-Mail an office@go-e.com oder
per Kontaktformular auf der go-e Webseite erfolgen. go-e ist berechtigt Einschränkungen zur Fehler-/Störungs-
beseitigung und/oder Workarounds anzuwenden, sowie die Behebung von Fehlern/Störungen bis zur Heraus-
gabe eines Updates zu verschieben. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, ist die go-e GmbH berechtigt, die
digitalen Zusatzdienste wegen geplanter oder ungeplanter Wartungsarbeiten auszusetzen, weshalb go-e nicht
garantiert, dass die digitalen Dienste zu jedem beliebigen Zeitpunkt uneingeschränkt verfügbar sind.
7. Ansprüche aus dieser Garantie unterliegen ausschließlich dem österreichischen Recht unter Ausschluss der
Kollisionsnormen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
13. CE-Komformitätserklärung
Hiermit erklärt die go-e GmbH, dass der Funkanlagentyp go-e Controller der Richtlinie
2014/53/EU entspricht. Der vollständige Text der EU-Konformitätserklärung ist unter
der folgenden Internetadresse verfügbar:
www.go-e.com
47
47

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis