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Gewährleistung / Garantie; Gewährleistungsbestimmungen - Provelo NEX320 Bedienungsanleitung

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Gewährleistungsbestimmungen
1. Die Gewährleistungsansprüche können Sie nur innerhalb eines Zeitraumes von max. 2 Jahren,
gerechnet ab Kaufdatum, erhoben werden. Unsere Gewährleistung ist auf die Behebungvon
Material- und Fabrikationsfehlern bzw. Austausch des Fahrrades beschränkt. Die Erfüllung
erfolgt nach unserer Wahl durch Instandsetzung des Fahrrades. Unsere Gewährleistung ist für
Sie kostenlos. Wir gewähren eine Garantie von einem Jahr ab Kaufdatum auf den Akku. Die
Garantie gilt nur für Material- und Verarbeitungsfehler und nur bei Vorlage des Kaufnachweises
mit Angabe des Kaufdatums für ein Jahr. Die Garantie gilt nicht, wenn wenn andere Mängel als
Material- und Verarbeitungsfehler festgestellt werden.
Die Untersuchung der Störung und Ihrer Ursachen erfolgt nur wenn nötig durch unser Ser-
vice-Center:
Ersatzteillieferungen für die Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung
Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils.
Ausgetauschte Bauteile gehen in unser Eigentum über.
2. Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes und die Kosten
des Aus- und Einbaus zu unseren Lasten. Durch Vorlage der Kaufquittung ist der Gewährleis-
tungsanspruch nach zuweisen.
3. Der Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Fahrrad zu keinem anderen, als in der Bedienungsa
leitung vorgesehenen Zweck zu benutzen (vgl. Bestimmungsgemäße Verwendung).
4. Wenn das Elektrofahrrad von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert wird bzw. ein-
getretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung stehen, erlischt der
Gewährleistungsanspruch. Ferner erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn die Vorschriften
über die Behandlung des Elektrofahrrades (Bedienungsanleitung) nicht befolgt worden sind.
5. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind:
Verbrauchsmaterial, das nicht in Zusammenhang mit den Reparaturarbeiten an einer
Störungen steht.
alle Wartungsarbeiten oder sonstige Arbeit, die durch Abnutzung, Unfall oder
Betriebsbedingungen so wie Fahren unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben entstehen.
alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung usw., die die Grund-
und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.
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GEWÄHRLEISTUNG / GARANTIE
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08.04.16 11:46

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