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Hinweise Zur Entsorgung - RCBS 98914 Bedienungsanleitung

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Hinweise zur Entsorgung

Hinweis nach Elektrogesetz
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten
Das Symbol der „durchgestrichenen Mülltonne" bedeutet, dass Sie gesetzlich
verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten
Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über den Hausmüll, wie bspw. die
Restmülltonne oder die Gelbe Tonne ist untersagt. Vermeiden Sie Fehlwürfe durch die
korrekte Entsorgung in speziellen Sammel- und Rückgabestellen. Maßnahmen der
Abfallvermeidung haben grundsätzlich Vorrang vor Maßnahmen der Abfallbewirtschaftung.
Als Maßnahmen der Abfallvermeidung kommen bei Elektro- und Elektronikgeräten
insbesondere die Verlängerung ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter Geräte und die
Veräußerung funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle ihrer Zuführung zur Entsorgung
in Betracht.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Rückgabe
oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben. Außerdem ist die Rückgabe unter
bestimmten Voraussetzungen auch bei Vertreibern möglich.
Die Rücknahme durch den Vertreiber hat kostenlos beim Kauf eines gleichartigen Neugerätes
zu erfolgen (1:1 Rücknahme). Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Altgeräte kostenlos an den
Vertreiber zurückzugeben, wenn die äußeren Abmessungen nicht größer als 25 Zentimeter
sind und sich die Rückgabe auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt (0:1 Rücknahme).
Einzelhandel: Vertreiber, die über eine Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 Quadratmetern verfügen, sind zur Rücknahme von Elektro-Altgeräten
verpflichtet. Außerdem zur Rücknahme verpflichtet sind Lebensmitteleinzelhändler, die über
eine Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern verfügen und mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft auch Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt
bereitstellen.
Fernabsatzmarkt: Vertreiber, die unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln ihre
Produkte verkaufen, sind zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet, wenn die Lager- und
Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen.
Entnahme von Batterien und Lampen
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät
zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung entnommen
werden und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden.
Datenschutz
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass Sie für das
Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten selbst verantwortlich
sind.
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