2. Allgemeine Vorschriften Feststellanlagen
2.1 ANFORDERUNGEN
In Deutschland ist der Aufbau einer Feststellanlage über die allgemeine bauaufsichtliche Zu-
lassung oder Bauartgenehmigung des DIBt geregelt. Für europäische Länder ohne nationale
Vorschriften gilt als Orientierung die EN 14637.
Diese Vorschriften regeln auch:
die Montagepositionen und Anzahl der Brandmelder
die Position und Ausführung des Handtasters
die Abnahmeprüfung (erstmalige Inbetriebnahme) und Kennzeichnung
die wiederkehrenden Funktionsprüfungen und Wartungen
die Anforderungen an die Qualifikation der prüfenden und wartenden Personen
Dokumente stellen wir Ihnen unter www.dictator.de zur Verfügung. Die allgemeine Bauartgeneh-
migung DIBt enthält auch alle zulässigen Gerätekombinationen.
Weitere Vorschriften zu Installation, Nutzung, Unterhalt, Funktionsprüfung und Wartung sowie
Dokumentation entnehmen Sie bitte unserem Betriebsbuch für Feststellanlagen, das unseren
autorisierten Fachkräften für DICTATOR Feststellanlagen zur Verfügung steht.
WICHTIG
Die Gerätekombinationen "RZ-24" und "RZ-24-05" müssen im
Erfassungsbereich der Brandmelder des jeweiligen Abschlusses
installiert werden; ggf. ist ein zusätzlicher Brandmelder zu
installieren.
2.2 LEBENSDAUER
DICTATOR Rauch- und Wärmemelder sind nach spätestens 8 Jahren Betriebszeit zu ersetzen,
um die volle Funktionalität der Feststellanlage weiter sicherzustellen. Für Deutschland wird die
Austauschpflicht von Brandmeldern in Feststellanlagen durch die DIN 14677 geregelt.
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DICTATOR Technik GmbH · +49 (0)821 246730 · info@dictator.de · www.dictator.de · 20.05.13
Technisches Handbuch: Zentrale RZ-24-05